Die Hälfte der Betriebe mit Mängeln bei der Gefährdungsbeurteilung

30. Oktober 2014
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Arbeitsminister Guntram Schneider hat die Unternehmen aufgefordert, den betrieblichen Arbeitsschutz stärker in den Blick zu nehmen: „Krankheitstage oder gar Arbeitsunfälle wegen ungesunder Arbeitsbedingungen kann niemand wollen“, sagte der Minister am Donnerstag in Mönchengladbach bei einer Veranstaltung der IHK. Befragungen hätten gezeigt, dass beinahe die Hälfte der Betriebe (49 Prozent) die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen nicht durchführt. „Das ist nicht akzeptabel, und das muss sich ändern“, sagte Schneider.

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Minister Schneider: Ein wirksamer Arbeitsschutz liegt auch im Interesse der Unternehmen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider hat die Unternehmen aufgefordert, den betrieblichen Arbeitsschutz stärker in den Blick zu nehmen: „Krankheitstage oder gar Arbeitsunfälle wegen ungesunder Arbeitsbedingungen kann niemand wollen“, sagte der Minister am Donnerstag in Mönchengladbach bei einer Veranstaltung der IHK. Befragungen hätten gezeigt, dass beinahe die Hälfte der Betriebe (49 Prozent) die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen nicht durchführt. „Das ist nicht akzeptabel, und das muss sich ändern“, sagte Schneider.

Der Arbeitsschutz müsse bei der Gestaltung aller betrieblichen Abläufe von Anfang an mitgedacht werden, so der Minister weiter. „Das Gesetz nimmt die Unternehmen hier ganz bewusst in die Verantwortung, denn sie wissen am besten, wo bei ihnen die Risiken liegen und müssen entsprechende Strategien zur Vorbeugung entwickeln.“ Es liege auch im eigenen Interesse der Betriebe, einen präventiven Arbeitsschutz zu betreiben, der auf die Sicherung und Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten ausgerichtet ist.

Die Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Bund und die Unfallversicherungsträger haben dieses Thema in ihrer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zu einem Schwerpunkt gemacht. Im Rahmen des auf drei Jahre (2014 bis 2016) angelegten Programms „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ wurden allein in NRW schon fast 900 Betriebe überprüft. Auch bei Betriebskontrollen aufgrund von Beschwerden oder Unfällen wird regelmäßig überprüft, ob die Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben.

Werden Mängel festgestellt, wirken die Arbeitsschutzbehörden auf die Beseitigung dieser Mängel hin. Bei schweren Verstößen drohen auch Bußgelder.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon: 0211 855-3118.

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