„Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts“ - Erste Sitzung der Europaministerkonferenz unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens

27. September 2018

Ein klares Bekenntnis zu Europa als Gemeinschaft des Rechts hat die Beratungen der Europaministerkonferenz (EMK) in Brüssel geprägt.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Ein klares Bekenntnis zu Europa als Gemeinschaft des Rechts hat die Beratungen der Europaministerkonferenz (EMK) in Brüssel geprägt. Unter dem Vorsitz des nordrhein-westfälischen Europaministers Dr. Stephan Holthoff-Pförtner beschlossen die Europaminister einen Aufruf zur Einhaltung der europäischen Werte, insbesondere zur Rechtsstaatlichkeit in der EU: „Die Mitglieder der Europaministerkonferenz beobachten mit Sorge, dass die europäischen Werte durch Rechts- und Verfassungsänderungen und staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen in einzelnen Mitgliedstaaten unter Druck geraten“, heißt es in dem Beschluss. „Daher wollen wir auf regionaler und lokaler Ebene den Dialog über die Europäischen Werte und die Zusammenarbeit verstärken”, betonen die Europaminister.
 
Der Beschluss zur Rechtsstaatlichkeit in der EU steht im Zentrum der europapolitischen Agenda von Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner. Zur ersten Sitzung der Europaministerkonferenz unter nordrhein-westfälischem Vorsitz empfing er neben seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen mehrere hochrangige Gäste, darunter EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger, den ehemaligen polnischen Botschafter in Deutschland Janusz Reiter, den ungarischen Botschafter in Deutschland Péter Györkös und Klaus Welle, den Generalsekretär des Europäischen Parlaments.
 
Minister Holthoff-Pförtner: „Die Mitglieder der Europaministerkonferenz setzen sich geschlossen für die Europäischen Grundprinzipien und Werte ein. Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Die Achtung des Rechts ist die Grundlage und der Erfolg des europäischen Integrationsprojekts. Die Europäische Union muss diejenigen unterstützen, die sich für Europa einsetzen. Nordrhein-Westfalen wird dazu den Dialog der Zivilgesellschaften weiter stärken.“
 
Außerdem diskutierten die Ministerinnen und Minister mit EU-Kommissar Günther Oettinger über den Mehrjährigen Finanzrahmen und die künftige Förderpolitik nach 2020. Die Länder machten erneut die Bedeutung der Kohäsionspolitik deutlich. Minister Holthoff-Pförtner: „Wir können es uns nicht leisten, diese wichtigen Verhandlungen hinauszuzögern. Darin ist sich die EMK einig und richtet den dringenden Appell an die Bundesregierung, die Verhandlungen zu beschleunigen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass bei allen notwendigen Kürzungen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird. Denn gerade im Grenzraum ist Europa stark und für jeden erlebbar.“
 
Einen weiteren wesentlichen Beratungspunkt der Europaminister bildete die europäische Öffentlichkeitsarbeit. Minister Holthoff-Pförtner: „Es ist mir eine Herzensangelegenheit, die Menschen von Europa zu begeistern, sie davon zu überzeugen, wählen zu gehen und eine Stimme für Europa abzugeben. Diese Überzeugung teile ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen. Daher haben wir hier in Brüssel vereinbart, dass wir im Vorfeld der Europawahlen unsere gemeinsame länderübergreifende Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, um die Demokratie in Europa zu stärken und aktuellen europafeindlichen Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Über diese Vorhaben sprechen wir auch mit Klaus Welle, dem Generalsekretär des Europäischen Parlaments.“
 
Über den aktuellen Stand der Brexit-Verhandlungen informierte Nina Obermaier, Mitglied in der Taskforce der Europäischen Kommission für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 EUV. Im anschließenden Beschluss setzten sich die Ministerinnen und Minister für die Rechte deutscher Staatsangehöriger im Vereinigten Königreich und britischer Staatsangehöriger in Deutschland ein.
 
Nordrhein-Westfalen ist seit dem ersten Juli 2018 Vorsitzland in der Europaministerkonferenz (EMK). Minister Holthoff-Pförtner hatte angekündigt, in seiner Vorsitzzeit Schwerpunkte auf eine hohe Beteiligung an der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in Europa zu legen.
 
Die nächste Sitzung der EMK findet am 27. und 28. März 2019 in Dortmund statt.
 
Weitere Informationen zur Europaministerkonferenz unter www.mbei.nrw.

Zum Hintergrund:

Bereits seit 1992 ist die Europaministerkonferenz die Fachkonferenz der für Europafragen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der 16 deutschen Länder. Mit ihrer Gründung wurde dem Anliegen der Länder nach aktiver Teilhabe am europäischen Integrationsprozess Rechnung getragen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder.
 
Der Vorsitz der EMK wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern. Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2018 den Vorsitz von Niedersachsen übernommen. Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen sowie regelmäßig hochrangige externe Gäste.
 
Die Beschlüsse der EMK bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der EMK (StAG) vorbereitet.
 
Rechtsgrundlagen: Die am 1. Oktober 1992 gegründete Europaministerkonferenz (EMK) ersetzte die 1990 von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) geschaffene „Europa-Kommission“, deren Aufgabe es war, die Länderinteressen im europäischen Integrationsprozess zu wahren und Beschlüsse der MPK vorzubereiten.
 
Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wurde nach dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union 1992 neu gestaltet. Der so genannte „Europa-Artikel“, Artikel 23 Grundgesetz regelte dies: Nach ihm sind die deutschen Länder in EU-Angelegenheiten an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen. Mitwirkungsrechte stehen den Bundesländern auch bei Änderungen der vertraglichen Grundlage der EU, der Erarbeitung und Verabschiedung von europäischen Rechtsakten und bei der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu.
 
 

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