Der Personalschlüssel in den nordrhein-westfälischen Kitas verbessert sich – Der Ausbau geht weiter

Nordrhein-Westfalen investiert weiter in zusätzliches Personal

24. August 2015

Insgesamt stellt das Land im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im laufenden Kindergartenjahr über 260 Millionen Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung. Das Gesamtbudget des Landes für frühkindliche Bildung hat sich seit 2010 von einer auf rund zwei Milliarden Euro nahezu verdoppelt.

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Die von Bertelsmann im Ländermonitor veröffentlichten Daten zeigen, dass sich das große Engagement der Landesregierung im Bereich der Kindertagesbetreuung auszahlt. Sowohl 2013/2014 als auch 2014/2015 hat Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich beim Angebot für die unterdreijährigen Kinder die größten Zuwachsraten vorzuweisen. Die von Bertelsmann vorgelegten Zahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 zeigen, dass sich parallel auch der Personalschlüssel verbessert hat. Und dies gilt sowohl für die Betreuung der Unterdreijährigen als auch für die Betreuung der Kinder ab drei Jahren.
 
Im U3-Bereich liegt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich hinter Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz auf einem der oberen Plätze und im Ü3-Bereich im guten Mittelfeld.
 
Und Nordrhein-Westfalen investiert weiter in zusätzliches Personal. Insgesamt stellt das Land im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im laufenden Kindergartenjahr über 260 Millionen Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung. Das Gesamtbudget des Landes für frühkindliche Bildung hat sich seit 2010 von einer auf rund zwei Milliarden Euro nahezu verdoppelt.
 
Vier von fünf Beschäftigten in nordrhein-westfälischen Kitas haben ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, so die Auswertung der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. Familienministerin Ute Schäfer dazu: „Die Gestaltung der Arbeitsverträge ist vorrangig Angelegenheit der Träger. Aber wir setzen uns für sichere Beschäftigungsbedingungen ein und wollen die Träger hierbei besser unterstützen. Wir haben deshalb im KiBiz wichtige Weichenstellungen vorgenommen, die den Trägern mehr Planungssicherheit ermöglichen.“ Fällt etwa in einem Jahr der Zuschuss wegen veränderter Anmeldezahlen geringer aus als im Vorjahr, erhält der Träger mit der Planungsgarantie immer mindestens den Zuschuss des Vorjahres.
 
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