Der nächste Schritt zum RRX: Mehr Platz und mehr Komfort in neuen Zügen – Ausschreibung startet im Oktober

18. Juli 2013
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Die europaweite Ausschreibung von rund 80 barrierefreien, raum- und leistungsstarken Elektrotrieb-Doppelstock-Fahrzeugen für den Rhein-Ruhr-Express (RXX) startet im Oktober. Gefordert werden u. a. ein besonderes Beschleunigungsvermögen, mindestens 400 Sitzplätze je Fahrzeug bzw. 800 pro Zug bei der in der Regel vorgesehenen Doppeltraktion, ein durchgängig barrierefreier Einstieg an allen Türen, mindestens zwei Toiletten je Fahrzeug – davon zumindest eine behindertengerecht – sowie eine Klimatisierung auch bei abgestellten Zügen. Die Ausschreibung umfasst zugleich die Wartung der Züge mit der Garantie täglicher Verfügbarkeit für 30 Jahre. Den entsprechenden RRX-Grundsatzvertrag haben Verkehrsminister Michael Groschek und die drei nordrhein-westfälischen SPNV-Aufgabenträger, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) in Düsseldorf unterzeichnet.

Verkehr
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Die europaweite Ausschreibung von rund 80 barrierefreien, raum- und leistungsstarken Elektrotrieb-Doppelstock-Fahrzeugen für den Rhein-Ruhr-Express (RXX) startet im Oktober. Gefordert werden u. a. ein besonderes Beschleunigungsvermögen, mindestens 400 Sitzplätze je Fahrzeug bzw. 800 pro Zug bei der in der Regel vorgesehenen Doppeltraktion, ein durchgängig barrierefreier Einstieg an allen Türen, mindestens zwei Toiletten je Fahrzeug – davon zumindest eine behindertengerecht – sowie eine Klimatisierung auch bei abgestellten Zügen. Die Ausschreibung umfasst zugleich die Wartung der Züge mit der Garantie täglicher Verfügbarkeit für 30 Jahre.

Den entsprechenden RRX-Grundsatzvertrag haben Verkehrsminister Michael Groschek und die drei nordrhein-westfälischen SPNV-Aufgabenträger, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) in Düsseldorf unterzeichnet. Vertragspartner sind zudem der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord und der Nordhessische Verkehrsverbund, in deren Gebiet jeweils eine der heutigen Regionalexpresslinien endet. Die neuen Züge sollen ab 2018 auf den Linien RE 1, RE 4, RE 5, RE 6 und RE 11 zum Einsatz kommen. Dabei wird beim RE 4 im Vergleich zu den anderen Linien dem dortigen Bedarf entsprechend eine leicht geringere Anzahl von Sitzplätzen angeboten.

Die frühzeitige Beschaffung einheitlicher, RRX-tauglicher Fahrzeuge ist ein wesentlicher Baustein des für Nordrhein-Westfalen bedeutendsten Mobilitäts- und Infrastrukturprojekts, des „Rhein-Ruhr-Express“. Für den RRX muss das Schienennetz so ausgebaut werden, dass entlang der Strecke Dortmund – Köln ein reibungsloser, vom Fernverkehr unabhängiger Betrieb im 15-Minuten-Takt abgewickelt werden kann. Hierzu will das Bundesverkehrsministerium nun im Zuge der laufenden Verhandlungen zur Betuwe-Linie in einer gemeinsamen Erklärung verbindliche Finanzierungsvereinbarungen für das Haushaltsjahr 2014 mit der Deutschen Bahn AG zusagen. Sie umfassen zunächst den ersten Planfeststellungsbereich zwischen Köln-Mülheim und Langenfeld-Berghausen sowie Bedarfsplanmaßnahmen im Bahnhof Dortmund. Das bedeutet auch bei der Infrastruktur den sicheren Einstieg in die Realisierung des RRX.

Verkehrsminister Michael Groschek: „Beim RRX ist in der Vergangenheit viel versprochen und viel zu wenig fest vereinbart worden. Beim Betrieb ändert sich das mit dem heutigen Grundsatzvertrag und auch bei der Infrastruktur werden wir sehr bald zu verbindlichen Unterschriften kommen. Das sind entscheidende Schritte auf dem Weg zu mehr Qualität und Stabilität im Schienenpersonennahverkehr“.

Nach dem vollständigen Ausbau der Infrastruktur werden die heutigen großen Regionalexpresslinien mit erweitertem Betriebsprogramm in die zukünftigen sechs RRX-Linien aufgehen. Hermann Paßlick (Verbandsvorsteher NWL): „Durch die betriebliche Integration der Außenäste in Westfalen nach Bielefeld/Minden, Paderborn/Kassel und Lünen/Münster wird der Bahnverkehr in ganz in NRW profitieren. Hierfür ist der zweigleisige Ausbau der Strecke Münster-Lünen unerlässlich.“ Damit rechtzeitig, aber vor allem auch so früh wie möglich, die passenden Züge zur Verfügung stehen, haben das Land NRW und die SPNV-Aufgabenträger nun das „NRW-RRX-Modell“ vereinbart. Es sieht vor, die Fahrzeugbeschaffung von der Vergabe der Eisenbahnbetriebsleistungen zu entkoppeln. Zusammen mit den Fahrzeugen wird beim Hersteller eine Fahrzeugverfügbarkeit für 30 Jahre eingekauft. Der Hersteller garantiert dabei, dass die Fahrzeuge dauerhaft Tag für Tag in der erforderlichen Anzahl und Qualität zur Verfügung stehen. Er kann sich bei der Wartung jedoch auch eines Dritten, z. B. eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bedienen. Martin Husmann (Vorstandssprecher der VRR AöR): „Wenn die Hersteller die Fahrzeuge über ihre ganze Nutzungsdauer instand halten müssen, liegt es in ihrem Interesse, sie von vorneherein so zu konstruieren und zu bauen, dass sie möglichst wartungsarm betrieben werden. Zudem können sie mögliche Schwachstellen schneller erkennen und Abhilfen schaffen. Indem Produktion und Instandhaltung zu den geringsten Gesamtkosten vergeben werden, bietet sich den Aufgabenträgern die Möglichkeit einer besonders nachhaltigen Beschaffung von qualitativ hochwertigen Fahrzeugen.“

Darüber hinaus sichert erst die Trennung der Ausschreibungen für die Fahrzeuge mit Wartungskonzept auf der einen und den Betrieb auf der anderen Seite den gewollten Wettbewerb. Das gilt sowohl für die Neu¬konstruktion der Züge mit innovativen Wartungskonzepten als auch für den eigentlichen Eisenbahnbetrieb. Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 900 Mio. Euro allein für die Fahrzeugbeschaffung bestünde bei herkömmlichen Ausschreibungen, bei denen die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Züge selber mitbringen, die Gefahr, dass sich letztlich nicht mehr als ein Bieter findet. Nur durch einen echten Wettbewerb mit genügend Interessenten können die Gesamtkosten jedoch möglichst niedrig und die Qualität hoch gehalten werden.

Zudem müssen die insgesamt 14,2 Millionen Zugkilometer für den Betrieb aufgrund der Mittelstandsklausel im deutschen Vergaberecht in mehreren Losen vergeben werden. Deshalb ist es geplant, den Betrieb der RE 1 und RE 11 bzw. RE 5 und RE 6 sowie der RE 4 jeweils in Losen zu vergeben. Hierbei sichert alleine das NRW-RRX-Modell einen einheitlichen Fahrzeugpark, der für eine Durchtauschbarkeit der Fahrzeuge auf allen Linien und eine gemeinsame Reserve unverzichtbar ist.

Das NRW-RRX-Modell ist ein Eigentumsmodell. Grundsätzlich werden die Zweckverbände Eigentümer der Fahrzeuge und verpachten diese dann an das oder die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Günter Rosenke (stellvertretender Verbandsvorsteher NVR): „Wir stehen voll und ganz hinter dem RRX, halten uns jedoch vor, die Fahrzeuge nicht als unser Eigentum zu erwerben, sondern unseren Anteil über einen Dritten, z. B. eine Leasinggesellschaft, eigentumsrechtlich zu übernehmen und finanzieren zu lassen. Das Rheinland ist in NRW die Wachstumsregion Nummer eins mit stetig steigenden Fahrgastzahlen. Der RRX ist daher für die Zukunftsfähigkeit des hiesigen Nahverkehrs unverzichtbar und wird für einen Qualitätssprung sorgen.“

Wie der Schienenpersonennahverkehr insgesamt wird auch das NRW-RRX-Modell den drei kommunalen SPNV-Aufgabenträgern vom Land NRW umfassend aus Bundesregionalisierungsmitteln gefördert. Hierbei wird es auch die auch die Kosten der wirtschaftlich sinnvollen Fahrzeug-Vorfinanzierung mit zusätzlichen 60 Millionen Euro bezuschussen.

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