Damit Strauch, Hecke oder Baum nicht zum Streitfaktor werden - Experten geben Tipps bei Konflikten mit dem Nachbarn

28. März 2014
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Darf mein Nachbar eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen? Muss ich mich an den Kosten eines neuen Zauns beteiligen? Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter hohen Hecke des Nachbarn? In vielen Fällen wird der Ärger über die Hecke des Nachbarn, den zu groß gewachsenen Fliederbusch oder Baum zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Gerade hier können Schiedsexperten helfen. Sie können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat telefonisch Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Darf mein Nachbar eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen? Muss ich mich an den Kosten eines neuen Zauns beteiligen? Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter hohen Hecke des Nachbarn? In vielen Fällen wird der Ärger über die Hecke des Nachbarn, den zu groß gewachsenen Fliederbusch oder Baum zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Gerade hier können Schiedsexperten helfen. Sie können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat telefonisch Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen.

Am Donnerstag, den 3. April 2014, geht es beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ wieder um Konflikte am Gartenzaun. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen unter 0211/837-1915, der Nummer gegen Ärger mit dem Nachbarn.

Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf dabei nicht gegeben werden.

Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Telefon: 0211 / 8792-255.

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