Bundesverkehrswegeplan: Bund will weitere Projekte bewerten

7. März 2014
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Zusätzlich zu den bereits gemeldeten Vorschlägen des Landes zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 hat das Bundesverkehrsministerium wie angekündigt weitere Vorschläge der Industrie- und Handelskammern (IHK) und anderer Organisationen in die Liste der zu bewertenden Vorhaben aufgenommen. Um die Projekte im Bewertungsverfahren berücksichtigen zu können, hat das Bundesverkehrsministerium nun in einem Schreiben das Landesverkehrsministerium um die Vorlage weiterer Unterlagen zu folgenden Maßnahmen gebeten.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Zusätzlich zu den bereits gemeldeten Vorschlägen des Landes zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 hat das Bundesverkehrsministerium wie angekündigt weitere Vorschläge der Industrie- und Handelskammern (IHK) und anderer Organisationen in die Liste der zu bewertenden Vorhaben aufgenommen.

Um die Projekte im Bewertungsverfahren berücksichtigen zu können, hat das Bundesverkehrsministerium nun in einem Schreiben das Landesverkehrsministerium um die Vorlage weiterer Unterlagen zu folgenden Maßnahmen gebeten:

  • A 52, AK Essen/Ost – AK Essen/Nord
  • A 52, AK Essen/Gladbeck – AS Gelsenkirchen-Buer/W
  • A 44, Essen, Ruhralleetunnel (L 925 – AS Bergerhausen (A52)
  • B 8, OU Hennef/Uckerath
  • B 56, AS Hardtberg (A 565) – Bonn (B 9)
  • B 56, Bonn/Ost (A 59) – Dambroich/Birlinghoven (A 3)
  • B 238, OU Lemgo (Nordabschnitt)
  • B 528, OU Kamp-Lintfort (W)

Für die Aufstellung des BVWP 2015 werden derzeit die von den Ländern und von Dritten beim BMVI eingereichten Vorschläge bewertet, um anschließend auf der Basis eines nachgeprüften Nutzen-Kosten-Verhältnisses über die Aufnahme in den BVWP entscheiden und eine Prioritätenliste der berücksichtigten Projekte erstellen zu können.

Das Land NRW hatte Ende 2013 dem Bund 278 Projekte zur Bewertung gemeldet. Allerdings sind sich alle Beteiligten einig, dass in Zukunft die Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur Vorrang vor dem Neubau haben muss. 80 Prozent der Mittel sollen für den Erhalt und nur 20 Prozent für den Neubau ausgegeben werden.

Der Bundesverkehrswegeplan ist die Grundlage für das Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und die jährlichen Bauprogramme des Bundes.

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