Bundesverfassungsgericht bestätigt die Demokratiefeindlichkeit der NPD

Innenminister Jäger: Politik und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Rechtsextreme im Abseits stehen

17. Januar 2017

NRW-Innenminister Ralf Jäger bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten hat. Die eindeutige Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei durch den Urteilsspruch bestätigt worden.

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NRW-Innenminister Ralf Jäger bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten hat. Die eindeutige Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei durch den Urteilsspruch bestätigt worden. Aufgrund ihrer heutigen Bedeutungslosigkeit trauten die Richter der Partei aber nicht zu, ihre umstürzlerische Ideologie in die Tat umzusetzen. „Leider erhält die NPD für ihren aggressiven Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung weiter Steuergelder“, sagte Jäger.

Die politische Landschaft hat sich seit dem Prozessbeginn verändert. Heute hat die NPD nicht mehr denselben Stellenwert, sie ist ins politische Abseits geraten. „Politik und Gesellschaft müssen jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt“, betonte Jäger. „Die NPD-Funktionäre haben im Prozess ihre wahren Gesichter gezeigt. Sie wollen die Demokratie abschaffen. Deshalb wird der Verfassungsschutz die Entwicklung der Partei weiter genau beobachten.“

Das Parteiverbot ist die schärfste Waffe des Rechtsstaates. Die Entscheidung schreibt nach 60 Jahren die Kriterien für ein solches Verbot fort. Sie hilft dabei, die Erfolgsaussichten künftiger Verfahren besser einzuschätzen.

 

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