Bundesrat stoppt Gesetz über unbegrenzte Managerbezüge - Arbeitnehmermitbestimmung gerettet

20. September 2013
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Justizminister Thomas Kutschaty zeigt sich erleichtert, dass der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung das im Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Managergehälter gestoppt hat. Der Gesetzentwurf sah vor, dass nicht mehr der Aufsichtsrat eines Unternehmens über die Bezüge des Vorstands entscheiden sollte, sondern die Hauptversammlung. Justizminister Kutschaty erklärt hierzu: „In der Hauptversammlung sitzen häufig Fondsmanager und Vertreter anderer Unternehmen. Die haben kein Interesse, die Managerbezüge zu deckeln. Im Gegenteil. Da wäscht eine Hand die andere! Die Bundesregierung wollte also den Bock zum Gärtner machen. Darüber hinaus sitzen in den großen Aufsichtsräten immer Arbeitnehmervertreter, in der Hauptversammlung nicht. Hier wollte die Bundesregierung wieder einmal die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zusammenstreichen.“

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Das Justizministerium teilt mit:

Justizminister Thomas Kutschaty zeigt sich erleichtert, dass der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung das im Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Managergehälter gestoppt hat. Der Gesetzentwurf sah vor, dass nicht mehr der Aufsichtsrat eines Unternehmens über die Bezüge des Vorstands entscheiden sollte, sondern die Hauptversammlung. Justizminister Kutschaty erklärt hierzu: „In der Hauptversammlung sitzen häufig Fondsmanager und Vertreter anderer Unternehmen. Die haben kein Interesse, die Managerbezüge zu deckeln. Im Gegenteil. Da wäscht eine Hand die andere! Die Bundesregierung wollte also den Bock zum Gärtner machen. Darüber hinaus sitzen in den großen Aufsichtsräten immer Arbeitnehmervertreter, in der Hauptversammlung nicht. Hier wollte die Bundesregierung wieder einmal die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zusammenstreichen.“

Die führenden Wirtschaftsverbände, Aktionärsschützer und Gewerkschaften haben den Gesetzentwurf bereits im Vorfeld deutlich kritisiert. Als zentraler Mangel ist vor allem beanstandet worden, dass keine Höchstgrenze für Managergehälter eingezogen werden sollte. Justizminister Kutschaty: „Dieser Entwurf war der Versuch, über die Gier einiger weniger das Deckmäntelchen der Legitimation zu legen. Ich bin richtig froh, dass die Bundesregierung mit diesem Versuch gescheitert ist!“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates gescheitert.


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