Bundesrat fordert von der Bundesregierung Maßnahmen gegen die Abmahnabzocke

1. März 2013
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Der Bundesrat ist in seiner Sitzung dem Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen gefolgt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen. Justizminister Thomas Kutschaty: „Abmahnungen werden von den Verbrauchern nicht mehr als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Urheberrechten, sondern nur noch als reine Abzocke wahrgenommen. Das ist aus meiner Sicht eine fatale Entwicklung, die auch Urheber nicht gut heißen können. Hier muss dringend gehandelt werden.“

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Das Justizministerium teilt mit:

Der Bundesrat ist in seiner heutigen Sitzung dem Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen gefolgt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen.

Zum Hintergrund:

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht aufgrund von Erhebungen von rund 220.000 Abmahnungen allein für das Jahr 2011 aus. Die geltend gemachten Gesamtforderungen sollen sich danach im Jahr 2011 auf insgesamt rund 165 Millionen Euro belaufen. Die Verbraucherzentrale geht weiter davon aus, dass Verbraucher durchschnittlich 800 Euro pro Abmahnung zahlen. Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünfmal angekündigt, die Abmahnindustrie gesetzlich stoppen zu wollen. Geschehen ist jedoch nichts. Erst nachdem Nordrhein-Westfalen im Februar den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht hat, legte die Bundesjustizministerin einen halbherzigen Referentenentwurf vor, der allerdings nicht einmal innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.

Justizminister Thomas Kutschaty: „Abmahnungen werden von den Verbrauchern nicht mehr als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Urheberrechten, sondern nur noch als reine Abzocke wahrgenommen. Das ist aus meiner Sicht eine fatale Entwicklung, die auch Urheber nicht gut heißen können. Hier muss dringend gehandelt werden.“

Zu dem Referentenentwurf sagte der Justizminister: „Der Entwurf ist ein regelrechter Etikettenschwindel! Denn durch die Hintertür versteckt der Entwurf eine sog. ‚Ausnahmeregelung‘ im Gerichtskostengesetz, nach der die Abmahnindustrie wieder regelmäßig Gebührenforderungen von rund 800 Euro verlangen kann, wenn - so wörtlich – ‚dieser Wert (…) nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig [ist]‘. Dies würde in der Praxis dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger weiter abgezockt werden. So kann die Lösung nicht aussehen!"

Der Justizminister sprach sich heute in seiner Rede vor dem Bundesrat dafür aus, das Anwaltshonorar bei einmaligen Urheberrechtsverstößen auf rund 80 Euro festzusetzen. Er bot der Bundesregierung ausdrücklich Unterstützung bei der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens an.


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