Bundesrat bringt nach NRW-Bundesratsinitiative Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung auf den Weg

14. März 2014
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Der Bundesrat hat der Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung zugestimmt. Daher kann nun das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des § 108e StGB in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht, die dort auch eine Mehrheit gefunden hat, die eine Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gefordert hatte. Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: "Ich habe sehr für dieses Gesetz gekämpft. Doch fühle ich mich heute nicht persönlich als Gewinner. Vielmehr hat die deutsche Demokratie gewonnen. Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten."

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Der Bundesrat hat heute der Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung zugestimmt. Daher kann nun das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des § 108e StGB in Kraft treten. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Mai des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht, die dort auch eine Mehrheit gefunden hat, die eine Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gefordert hatte.

Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: "Ich habe sehr für dieses Gesetz gekämpft. Doch fühle ich mich heute nicht persönlich als Gewinner. Vielmehr hat die deutsche Demokratie gewonnen. Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten."

Nach der nunmehr beschlossenen Neufassung des § 108e StGB macht sich strafbar, wer als Abgeordneter einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder „ungerechtfertigte Vorteile“ annimmt oder sich dafür versprechen lässt, dass er Handlungen „im Auftrag oder auf Weisung“ vornimmt. Dies gilt nicht nur für Mitglieder des Bundes- und der Landtage, sondern auch für Gemeinderäte oder Mitglieder des Europaparlaments.

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