Bürgerservice des Justizministeriums NRW: Experten informieren über Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Antworten und Ratschläge für Angehörige und Betroffene am 2. November 2017

27. Oktober 2017

Was passiert, wenn man auf einmal wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst entscheiden kann? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig? Experten aus der Justiz beantworten Ihre Fragen.

Justiz

Was passiert, wenn man auf einmal wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst entscheiden kann? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
 
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, müssen seine Interessen bestmöglich vertreten werden. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Vielmehr wird vom zuständigen Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die rechtliche Vertretung nach Unfall, Krankheit oder bei Behinderung jedoch frühzeitig regeln.
 
Am Donnerstag, 2. November 2017, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden. NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0211/837-1937 erreichbar.
 

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