Bodenschutzpreis 2018: Frist für Bewerbungen läuft in vier Wochen ab

Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum vierten Mal aus. Das Flächenrecycling steht im Fokus.

15. Juni 2018
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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung erinnern an den Boden-schutzpreis Nordrhein-Westfalen, für den noch bis zum 16. Juli 2018 Bewerbungen eingereicht werden können. Der Preis wurde im April dieses Jahres im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ gemeinsam durch das Umweltministerium und den AAV ausgeschrieben. Er soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung erinnern an den Boden-schutzpreis Nordrhein-Westfalen, für den noch bis zum 16. Juli 2018 Bewerbungen eingereicht werden können. Der Preis wurde im April dieses Jahres im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ gemeinsam durch das Umweltministerium und den AAV ausgeschrieben. Er soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken.
 
In diesem Jahr soll für den ausgelobten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachen durch Flächenrecycling zur Schaffung neuer Flächen für Handwerk, Gewerbe und Industrie im Vordergrund stehen. Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2013 bis 2017 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen.
 
Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie zum Beispiel Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.
 
Letzter Einsendetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 16.07.2018. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt.
Weitere Informationen unter www.aav-nrw.de

 

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