Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester endet am 15. Juli 2014

26. Juni 2014
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Rund 91.000 Abiturientinnen und Abiturienten erhalten in diesen Tagen ihr Reifezeugnis. Wer zum Wintersemester an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchte, sollte einige wichtige Termine kennen und beachten: Die Bewerbungsfrist für einen Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung im Wintersemester endet am 15. Juli 2014. Bis dann müssen alle Bewerbungen für ein Studium zum Wintersemester eingegangen sein. Das geht in der Regel schnell und einfach online über die Internetseite der jeweiligen Hochschule. Lediglich vier Studiengänge werden in einem bundesweiten Verfahren verteilt: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnheilkunde. Informationen zu dem bundesweiten Verfahren finden Studieninteressierte im Internet unter www.hochschulstart.de.

Kultur und Wissenschaft
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Was Studieninteressierte jetzt wissen müssen: Termine, Tipps und Ansprechpartner

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Rund 91.000 Abiturientinnen und Abiturienten erhalten in diesen Tagen ihr Reifezeugnis. Wer zum Wintersemester an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchte, sollte einige wichtige Ter-mine kennen und beachten: Die Bewerbungsfrist für einen Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung im Wintersemester endet am 15. Juli 2014. Bis dann müssen alle Bewerbungen für ein Studium zum Wintersemester eingegangen sein. Das geht in der Regel schnell und einfach online über die Internetseite der jeweiligen Hochschule. Lediglich vier Studiengänge werden in einem bundesweiten Verfahren verteilt: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnheilkunde. Informationen zu dem bundesweiten Verfahren finden Studieninteressierte im Internet unter www.hochschulstart.de.

Bis zum 4. August 2014 verschicken die NRW-Hochschulen die Studienplatz-Zusagen, sofern es sich nicht um einen der vier Studiengänge handelt, für die ein bundesweites Studienplatzverfahren besteht oder die Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren erfolgt. Letzteres ist in Nordrhein-Westfalen insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Fächer bereits an acht Hochschulen der Fall. Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren gib es im Internet unter www.hochschulstart.de/dosv.

Bis mindestens zum 11. August 2014 besteht die Möglichkeit, den Platz anzunehmen oder abzulehnen. Wer urlaubsbedingt oder aus anderen Gründen dies nicht persönlich machen kann, kann einer anderen Person eine Vollmacht geben. Über diese Fristen wollen die NRW-Hochschulen sicherstellen, dass Studieninteressierte sich frühzeitig für einen Studienplatz entscheiden. Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass dies zugleich zu einer Entlastung des Nachrückverfahrens an den Hochschulen führt.

Wer bis zum 4. August 2014 noch keine Zusage für ein Studium bekommen hat, der hat auch nach diesem Zeitpunkt Chancen, in einem Nachrückverfahren den gewünschten Studienplatz zu erhalten.

Wer einen Studienplatz hat, sollte sich am besten sofort um ein Zimmer beispielsweise im Studentenwohnheim kümmern. Hier kostet ein Zimmer pro Monat je nach Lage zwischen 129 und 349 Euro – warm und mit Internetanschluss. Ansprechpartner ist das Studentenwerk an der jeweiligen Hochschule. Wer Chancen auf BAföG hat, sollte möglichst schnell einen Antrag stellen. Dies ist online unter www.bafoeg-online.nrw.de möglich. Ob sich eine Antragstellung lohnt und was dabei zu beachten ist, das weiß das Studentenwerk am Studienort. Adressen, Sprechzeiten und Tipps rund um die BAföG-Beantragung findet man auf den Internetseiten des jeweiligen Studentenwerks.

An den Fachhochschulen beginnt die Vorlesungszeit am 5. September 2014 und an den Universitäten am 6. Oktober 2014.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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