Bewerbung um Arbeitsstipendien des Landes für Schriftsteller und Übersetzer noch bis Ende des Jahres möglich

5. Dezember 2012
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Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben, können sich noch bis Ende des Jahres um ein viermonatiges Arbeitsstipendium bewerben.

Düsseldorf, 05.12.2012. Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben, können sich noch bis Ende des Jahres um ein viermonatiges Arbeitsstipendium bewerben.

Die für das Jahr 2013 vom nordrhein-westfälischen Kulturministerium ausgeschriebenen Arbeitsstipendien sollen es den Stipendiatinnen und Stipendiaten ermöglichen, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke oder Übersetzungen zu beenden und sich ganz auf ihre künstlerische Tätigkeit zu konzentrieren.

Die Stipendien sind mit jeweils insgesamt 4.100 Euro dotiert.

Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2012 an das Literaturbüro NRW, Bilker Straße 5, 40213 Düsseldorf schicken.

Weitere Informationen:

www.mfkjks.nrw.de/kultur/arbeitsstipendien-8503/2/