Betreuungsgeld: Kreise und kreisfreie Städte sind zuständig

19. Juli 2013
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Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 – gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz – in Kraft. Eltern haben ab dem 1. August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr ein- oder zweijähriges Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Wichtig: Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot eingerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen entweder telefonisch (0211 - 837 1912) oder per E-Mail (betreuungsgeld@mfkjks.nrw.de) stellen.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Zuständigkeitsverordnung zum Betreuungsgeld bekannt gegeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 – gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz – in Kraft.

Eltern haben ab dem 1. August 2013 Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr ein- oder zweijähriges Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Wichtig: Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot eingerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen entweder telefonisch (0211 - 837 1912) oder per E-Mail betreuungsgeld@mfkjks.nrw.de stellen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.

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