Behindertenbeauftragter begrüßt Einlenken der Deutschen Bahn

17. September 2013
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Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, äußert sich zufrieden über die Aufhebung des Mitnahmestopps von Elektro-Scootern in Bussen der Deutschen Bahn. Konkret ging es um den Fall eines gehbehinderten Mannes im Münsterland. Dieser kam in den letzten sechs Wochen nicht mehr zu seinem Arzt, weil er seinen Elektro-Scooter nicht mitnehmen durfte. „Wir reden hier nicht über Kaffeefahrten, sondern über Fahrten im öffentlichen Auftrag. Es kann nicht sein, dass wir erst die Elektro-Scooter durch die Krankenkassen finanzieren und dann diese draußen stehen lassen.“ Die Deutsche Bahn hatte die Mitnahme von Elektro-Scootern in Bussen ab 1. August aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt. Sie begründete dies mit einer seit März gültigen EU-Richtlinie. In dieser werden die Elektro-Scooter von der Beförderungspflicht ausgenommen.

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Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung teilt mit:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, äußert sich zufrieden über die Aufhebung des Mitnahmestopps von Elektro-Scootern in Bussen der Deutschen Bahn. Konkret ging es um den Fall eines gehbehinderten Mannes im Münsterland. Dieser kam in den letzten sechs Wochen nicht mehr zu seinem Arzt, weil er seinen Elektro-Scooter nicht mitnehmen durfte. „Wir reden hier nicht über Kaffeefahrten, sondern über Fahrten im öffentlichen Auftrag. Es kann nicht sein, dass wir erst die Elektro-Scooter durch die Krankenkassen finanzieren und dann diese draußen stehen lassen.“

Die Deutsche Bahn hatte die Mitnahme von Elektro-Scootern in Bussen ab 1. August aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt. Sie begründete dies mit einer seit März gültigen EU-Richtlinie. In dieser werden die Elektro-Scooter von der Beförderungspflicht ausgenommen.

Inzwischen haben sich das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und die Deutsche Bahn jedoch auf die Einberufung eines Runden Tischs verständigt. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres werden sich Vertreter der Politik, der Verkehrsunternehmen, der Bushersteller, der E-Scooter-Hersteller und der Behindertenverbände zusammensetzen, um Rahmenbedingungen zu entwickeln, die eine Mitnahme dieser Mobilitätshilfen ermöglicht. Ausgerichtet wird dieser vom VDV, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.

Der Landesbehindertenbeauftragte Norbert Killewald freut sich über dieses Vorhaben: „Ich begrüße diese Vereinbarung! Es zeigt: Beschlüsse über Menschen mit Behinderung dürfen nie ohne deren Beteiligung laufen. Getreu nach dem Motto: Über uns nur mit uns!“

Gleichzeitig fordert er eine breite Beteilung der Behindertenszene und eine Investitionsbereitsschaft der Verkehrsunternehmen: “ Klar muss sein: Sicherheit ist wichtig, aber dies darf kein vorgeschobener Grund sein, um die Bilanz eines Unternehmens besser aussehen zu lassen.” Verkehrsunternehmen müssten möglicherweise auch kurzfristig investieren. Der dauerhafte Nutzen, Mobilität für alle, sei aber nicht zu unterschätzen.

Positives Beispiel sind für Killewald die inzwischen allseits üblichen Niederflurbusse. Er erklärt: „Für uns ist heute selbstverständlich, große Summen in diese Art von Bussen zu investieren und dann hapert es bei E-Scootern an einer zusätzlichen Arritierung, wie zum Beispiel einem Sicherheitsgurt? Das kann es doch nicht sein.“


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderung, Telefon 0211 855-3218, Telefax 0211 855-3037, e-Mail: lbb@lbb.nrw.de, Internet: http://www.lbb.nrw.de

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