Beamtinnen und Beamte erhalten im August mit Rückwirkung zum Juni mehr Geld

Kabinett verabschiedet Besoldungsanpassung: ein Plus von 2,1 Prozent im laufenden Jahr und 2,3 Prozent für 2016

2. Juni 2015
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Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für die Erhöhung der Beamtenbesoldung in 2015 und 2016 beschlossen. Die darin vorgesehenen Anpassungen der Gehälter sind deckungsgleich mit den Vereinbarungen, die in Gesprächen mit den Gewerkschaftsvertretern getroffen wurden.

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Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für die Erhöhung der Beamtenbesoldung in 2015 und 2016 beschlossen. Die darin vorgesehenen Anpassungen der Gehälter sind deckungsgleich mit den Vereinbarungen, die in Gesprächen mit den Gewerkschaftsvertretern getroffen wurden. „Damit erhalten die nordrhein-westfälischen Beamten bereits mit den Augustgehältern rückwirkend zum 1. Juni mehr Geld“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, wird die Zahlung allerdings unter Vorbehalt gewährt.“

In den Gesprächen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung war vereinbart worden, dass die Beamtinnen und Beamten in NRW 2,1 Prozent mehr Gehalt für 2015 und 2,3 Prozent für 2016 erhalten sollen. Zugleich soll die Besoldungserhöhung verzögert wirksam werden: 2015 um drei Monate, 2016 um fünf Monate.

Auch für 2017 haben Landesregierung und Gewerkschaftsvertreter bereits eine Vereinbarung getroffen. Die dann ausgehandelten Tarif­gehälter für Angestellte werden eins zu eins übertragen, die Erhöhung wird erstmals mit einer Verzögerung von drei Monaten fällig. Von den Erhöhungsbeträgen fließen jeweils 0,2 Prozentpunkte in die Versorgungsrücklage der Beamtinnen und Beamten.

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