Baurecht für die Ortsumgehung Datteln der B474. Minister Wüst: „Ein guter Tag für NewPark.“

27. April 2018
Hendrik Wüst

Für den Bau der Ortsumgehung Datteln der Bundesstraße 474 im Abschnitt zwischen der L609 und der B235 besteht jetzt Baurecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde des BUND gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen.

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Für den Bau der Ortsumgehung Datteln der Bundesstraße 474 im Abschnitt zwischen der L609 und der B235 besteht jetzt Baurecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde des BUND gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen.
 
Die geplante B474n verbindet das südöstliche Münsterland mit dem Ruhrgebiet und dient darüber hinaus der Anbindung des geplanten Industrieareals „NewPark“ (Dortmunder Rieselfelder) an das großräumige Straßennetz (A2/A45).
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst freute sich über die Nachricht. „Damit geht eine jahrelange Hängepartie zu Ende. Nach dem langen Planungsweg hat das Projekt den noch längeren Rechtsweg durchschritten. Endlich kann gebaut werden. Das ist für den bedarfsgerechten Ausbau unserer Infrastruktur und vor allem für die Erschließung des NewPark längst überfällig.“
 
Das Verkehrsministerium hat inzwischen das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gebeten, seine Zustimmung zu einem unverzüglichen Baubeginn zu geben. Der Landesbetrieb Straßen.NRW setzt gleichzeitig seine Bauvorbereitungen fort, um sofort nach der Freigabe der Bundesmittel mit der Realisierung zu starten. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts voraussichtlich Mitte des Jahres werden die Mittel freigegeben.

Hintergrund:

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr plant den Neubau der Bundesstraße B474n als Ortsumgehung (OU) für die Städte Waltrop und Datteln. Die Planung der B474n erfolgt in den Abschnitten Waltrop (Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest bis L609) sowie Datteln (L609 bis B235). Die Gesamtlänge beider Neubauabschnitte beträgt circa zwölf Kilometer.
 
Der Dattelner Abschnitt der B474n liegt im Bereich zwischen der L609 (Münsterstraße/Waltroper Straße) und der B235 (Olfener Straße), nordöstlich des Siedlungsgebietes von Datteln. Die Trasse verläuft auf dem Gebiet der zum Kreis Recklinghausen gehörenden Städte Waltrop und Datteln. Die Ortsumgehung Datteln ist als zweistreifige Kraftfahrtstraße geplant und hat eine Gesamtlänge von circa vier Kilometern. Die Landesstraße L609 und die Kreisstraße K12 (Markfelder Straße) werden höhengleich mit der B474n verknüpft. An ihrem Bauende südlich der Lippe wird die Trasse der B474n bevorrechtigt auf die in Richtung Olfen verlaufende B235 geführt; die Ortsdurchfahrt Datteln (B235) wird in einer höhengleichen Einmündung an die B474n angeschlossen. Im Zuge der B474n im Abschnitt Datteln müssen insgesamt drei Brücken - u. a. eine neue Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal sowie ein Durchlassbauwerk für ein Gewässer - errichtet werden. Die Gesamtkosten für die B474n im Abschnitt Datteln sind mit rund 24,3 Millionen Euro veranschlagt.
 
Im März 2009 war vom Verkehrsministerium der Planfeststellungsbeschluss (III 8-32-03/813) für den Neubau der B474n Ortsumgehung Datteln erlassen worden. Dieser wurde im Verlauf des Klageverfahrens durch den Planergänzungsbeschluss (25.04.01.01-01/10) vom 04.05.2011 sowie den Planergänzungsbescheid (25.04.01.01-02/12) vom 11.01.2013 der Bezirksregierung Münster ergänzt. Alle Klageverfahren gegen das Projekt sind jetzt abgeschlossen.
 
Weitere Informationen und Karten: www.strassen.nrw.de.
 

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