Bau von sozialen Mietwohnungen steigt um rund ein Drittel

Minister Groschek: Tilgungsnachlässe machen sozialen Mietwohnungsbau wieder attraktiv

15. Januar 2016

Bauminister Michael Groschek und das Bündnis für Wohnen haben die aktuellen Zahlen zum sozialen Wohnungsbau vorgelegt: Der soziale Mietwohnungsbau in NRW hat deutlich zugelegt. Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen knapp 9.200 Wohnungen mit Mitteln des Wohnraumförderprogramms gefördert. Das ist eine Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.713 Wohnungen). Eingesetzt wurden hierfür 669 Millionen Euro (Vorjahr 524 Millionen Euro).

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Der soziale Mietwohnungsbau in NRW hat deutlich zugelegt. Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen knapp 9.200 Wohnungen mit Mitteln des Wohnraumförderprogramms gefördert. Das ist eine Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.713 Wohnungen). Eingesetzt wurden hierfür 669 Millionen Euro (Vorjahr 524 Millionen Euro). Mit diesen Mitteln wurden knapp 5.600 neue Mietwohnungen und bezahlbare Heimplätze gefördert (2014: 4.125 Wohnungen), 3.100 Wohnungen modernisiert (2014: 1.805 Wohnungen) und 512 Eigentumsmaßnahmen unterstützt (2014: 783). Gut angelaufen ist auch das im Sommer 2015 gestartete Programm zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge: In diesem Bereich wurden mehr als 1.000 Wohnungen mit insgesamt 79 Millionen Euro gefördert. Auch die Steigerung bei den investiven Bestandsmaßnahmen und hier besonders bei den energetischen Maßnahmen sowie bei den Förderangeboten für Wohnheime für Studenten fällt sehr hoch aus.

Bauminister Michael Groschek: „Unsere Wohnungsbauoffensive mit umfangreich verbesserten Förderkonditionen und Sonderregelungen für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge trägt Früchte. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Tilgungsnachlässen finden die Investoren wieder ausreichende Anreize für einen Einstieg in den sozialen Wohnungsbau. In NRW rechnet sich der soziale Wohnungsbau endlich wieder! Er ist heute so rentabel wie der freifinanzierte Wohnungsbau.“ Bemerkenswert ist auch der Start des im Sommer neu aufgelegten Programms zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. In weniger als sechs Monaten wurden über 1.000 Wohnungen gefördert. Ergänzt wurde der Wohnungsbau für Flüchtlinge durch ein Angebot der NRW.BANK für Flüchtlingsunterkünfte. Hier wurden weitere rund 160 Millionen Euro an Finanzmitteln bereitgestellt. Damit erhöht sich die Gesamtförderung im Jahr 2015 auf insgesamt knapp 830 Millionen Euro (669 Millionen Euro + 160 Millionen Euro).

Vor allem in den sogenannten Boomstädten ist zusätzlicher, dringend benötigter  bezahlbarer Wohnraum entstanden. Hervorzuheben sind die Städte Köln und Dortmund, die deutlich mehr Fördermittel genutzt haben und somit künftig wesentlich mehr bezahlbare Wohnungen anbieten können.

„Trotz der weiterhin bestehenden historischen Niedrigzinsphase ist es uns gelungen, die soziale Wohnraumförderung in allen relevanten Marktsegmenten wieder als feste Größe auf dem Wohnungsmarkt zu etablieren“, so Groschek weiter. „Gerade größere Wohnungsunternehmen zeigen wieder ein gesteigertes Interesse an der Wohnraumförderung.“

Auch die Partner im „Bündnis für Wohnen“ würdigen die verbesserten Rahmenbedingungen in der Wohnraumförderung. Alexander Rychter, Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen: „Die schnelle Anpassung der Wohnraumförderung in NRW, in engem Austausch mit den Bündnispartnern, war erfolgreich. Den Partnern ist aber nicht nur die Schaffung von mehr Wohnraum für Flüchtlinge wichtig, sondern es gilt, insgesamt mehr und vor allem erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Unternehmen des VdW engagieren sich im Neubaubereich und bei der energetischen Sanierung der Bestände. Dazu gehören beispielsweise alle Pilotquartiere der Gemeinschaftsinitiative ‚Besser Wohnen – Energetische Sanierung Plus‘ im Ruhrgebiet, zu denen dann nach der landesweiten Ausweitung Ende 2015 weitere Projekte von Kommunen, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften hinzukommen werden.“
 
Martin Dornieden, NRW-Landesvorsitzender des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), fügte hinzu: „Die Veränderungen der Wohnraumförderung in NRW haben zu diesem guten Förderergebnis beigetragen. Aufgrund der gestiegenen Baukosten bleibt es jedoch unerlässlich, verbesserte Abschreibungsbedingungen von Wohnungsbauinvestitionen zu schaffen. Hier muss auch der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Der BFW und seine Mitglieder halten eine Erhöhung der linearen Abschreibungssätze im Neubau auf mindestens drei Prozent für angemessen. Notwendig ist hier eine rasche Klärung, damit die Investoren Investitionssicherheit erhalten.“

Klaus-Dieter Stallmann, Präsident der Eigentümer-Gemeinschaft Haus & Grund NRW sieht attraktive Möglichkeiten der Förderung für seine Mitglieder: „Die Wohnraumförderung ist eine geeignete Grundlage auch zur Unterstützung der privaten Einzeleigentümer. Das gilt für die Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand ohne Sozialbindungen und ohne Einkommensgrenzen. Hilfreich für die privaten Einzeleigentümer sind die Tilgungsnachlässe, z. B. bei der geringinvestiven Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge mit einem Tilgungsnachlass in Höhe von 30 Prozent.“

Die Förderergebnisse der einzelnen Programmteile im Überblick

(Vergleich 2014 zu 2015)
  • Über alle Programmteile ist das Förderergebnis um 37 Prozent (Anzahl der Wohnungen) gestiegen.
  • Das Fördervolumen im Mietwohnungsneubau konnte um gut 17 Prozent gesteigert werden – die Zahl der neuen Wohneinheiten im Mietwohnungsbau ist sogar um rund ein Drittel gestiegen (30 Prozent).
  • Im Bereich der Bestandsförderung fällt die Steigerung mit 113 Prozent extrem hoch aus.
  • Bei der Eigentumsförderung sind die Zahlen um 21 Prozent rückläufig, da das derzeitige niedrige Zinsniveau eine Eigentumsbildung für weite Kreise der Bevölkerung auch ohne Förderung möglich macht.
  • Im Bereich der Quartiersförderung liegt die Steigerung bei 55 Prozent.
  • Im Heimbereich für Studierende liegt die Steigerung bei 332 Prozent.
  • Bei der Wohnraumschaffung für Flüchtlinge und Asylsuchende konnten über 1.000 Wohnungen gefördert werden, die sich ungefähr zur Hälfte auf den Neubau und den Bestand aufteilen.

Spezielle Ergebnisse

  • Beim Mietwohnungsbau (Wohnungen und Heimplätze) stechen die guten Ergebnisse der Städte Köln (89,49 Millionen Euro, 834 Wohneinheiten (WE)) und Dortmund (33,58 Millionen Euro, 353 WE) heraus.
  • Auffällig positiv sind auch die Ergebnisse der Universitätsstädte Bielefeld (24,24 Millionen Euro, 294 WE), Aachen (32,08 Millionen Euro, 471 WE) und Münster (17,47 Millionen Euro, 153 WE).
  • Eine erfreuliche Entwicklung im Neubaubereich ist auch bei den Städten im Ruhrgebiet festzustellen: Neben der Stadt Dortmund haben auch der Kreis Recklinghausen (22,12 Millionen Euro, 234 WE) die Stadt Oberhausen (14,94 Millionen Euro, 159 WE), die Stadt Gelsenkirchen (15,67 Millionen. Euro, 145 WE) und die Stadt Bottrop (11,48 Millionen Euro, 141 WE) gut abgeschnitten.
  • Im Bereich der Modernisierungsförderung wird die positive Entwicklung der Ruhrgebietsstädte bestätigt. Die Städte Essen (29,6 Millionen Euro, 755 WE, Gelsenkirchen (20,88 Millionen Euro, 328 WE), Dortmund (13,51 Millionen Euro, 567 WE) und Duisburg (13,13 Millionen Euro, 259 WE) nehmen hier die Spitzenplätze ein und stehen für den gelebten Strukturwandel im Ruhrgebiet. Allein in diesen vier Städten wurden annähernd 2.000 WE gefördert.
 
Die detaillierten Förderzahlen der Kreise und kreisfreien Städte können Sie unter folgendem Link abrufen: www.nrwbank.de/wohnen

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