Basisförderung für ehrenamtliche Betreuungsvereine

Neue Richtlinie des Sozialministeriums

30. Juli 2015

Das nordrhein-westfälische Sozialministerium hat eine Richtlinie für eine Basisförderung von Betreuungsvereinen erlassen. Ab sofort können die rund 190 ehrenamtlichen Vereine in Nordrhein-Westfalen pro Jahr eine zusätzliche Pauschale von 1.700 Euro im Jahr beziehen.

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Das nordrhein-westfälische Sozialministerium hat eine Richtlinie für eine Basisförderung von Betreuungsvereinen erlassen. Ab sofort können die rund 190 ehrenamtlichen Vereine in Nordrhein-Westfalen pro Jahr eine zusätzliche Pauschale von 1.700 Euro im Jahr beziehen. Insgesamt stehen 200.000 € für 2015 zur Verfügung. Damit soll ehrenamtliche Arbeit mit psychisch Erkrankten, Älteren oder Pflegebedürftigen, die ihren Rechtsgeschäften nicht mehr eigenständig nachgehen können, unterstützt und anerkannt werden.
 
„Diese Maßnahme ist erst einmal ein Einstieg in die Basisförderung der Betreuungsvereine. Es ist die politische Absicht der Landesregierung, zukünftig weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine sicherzustellen und hierdurch die Qualität im Betreuungswesen nachhaltig zu verbessern“, so Sozialminister Guntram Schneider. Die nordrhein-westfälische Landesregierung kommt damit einer seit längerem bestehenden Forderung der Akteure im Betreuungswesen nach und schafft die Grundlage dafür, ehrenamtliches Engagement besser unterstützen zu können.
 
Die Betreuungsvereine kümmern sich landesweit um rund 300.000 unter rechtlicher Betreuung stehende Personen und ergänzen damit die Arbeit der hauptamtlichen Betreuer, die zumeist über die Wohlfahrtspflege gestellt werden.

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