Auszahlung der Belastungsausgleichsmittel für den U3-Ausbau an die Kommunen

4. Dezember 2012
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Das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe wurde am 7. November 2012 vom Landtag verabschiedet und ist am 21. November 2012 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.

Das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) wurde am 7. November 2012 vom Landtag verabschiedet und ist am 21. November 2012 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.

Für die Kindergartenjahre 2011/12 und 2012/13 erhalten die Kommunen den Ausgleich unverzüglich als Einmalzahlung, insgesamt fließen dabei rund 182 Millionen Euro an die Jugendämter. Der Ausgleichsbetrag pro Jugendamt ist der Liste Bundes- und Landesmittel im Überblick zu entnehmen.

Ministerin Ute Schäfer erklärte, die Landesregierung vertraue darauf, dass die Kommunen die Mittel in vollem Umfang für den U3-Ausbau einsetzen. Auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befinden, können die Gelder in neue Plätze für Unterdreijährige investieren. Dies hat die Landesregierung im Vorfeld noch einmal im Erlasswege klargestellt.

Ab dem 01. August 2013 erfolgt der Ausgleich dauerhaft über eine Erhöhung des Landesanteils an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz. Bis 2018 werden sich die Ausgleichszahlungen des Landes nach derzeitigem Stand auf den Betrag von rund 1,4 Milliarden Euro belaufen. 
 
Zum Hintergrund
Mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2010 hatte der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen der ehemaligen Landesregierung bescheinigt, dass sie beim Kinderförderungsgesetz hinsichtlich des von den Kommunen 2013 zu erfüllenden Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für die Ein- und Zweijährigen gegen das Konnexitätsgesetz verstoßen hat. Demnach wäre eine Kostenfolgeabschätzung für den Landesanteil an den U3-Kindpauschalen zwingend geboten gewesen. Diese Kostenfolgeabschätzung wurde nun mit dem entsprechenden Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe von der Landesregierung nachgeholt.

Das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) zum Download   

Weitere Informationen zur Betreuung für unter Dreijährige  

Bundes- und Landesmittel

Die U3-Investitionsmittel des Bundes und des Landes NRW sowie die Einmalzahlungen für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/13 der Konnexitätsausgleichs- zahlungen nach Jugendämtern finden Sie in dieser Liste.

Download

Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH)