Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

26. Mai 2017
Bild Pflege

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. Juni 2017, Experten aus der Justizverwaltung.

Justiz

Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen - Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall - danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.
 
Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. Juni 2017, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr
können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden:
0211/837-1937.
 

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de