Arrestzeit noch besser nutzen - Übergangsmanager unterstützen Jugendarrestanstalten, Chancen für die Eingliederung jugendlicher Täter zu verbessern

17. Mai 2013
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Ein neues Projekt ist jetzt durch Kooperation des NRW-Justizministeriums mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Hintergrund ist das neue Jugendarrestvollzugsgesetz, das deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Erziehung und Förderung setzt. In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter gibt es seit einiger Zeit einen zusätzlichen Ansprechpartner: Im sogenannten Übergangsmanagement werden die jährlich rund 4500 straffällig gewordenen Jugendliche im Dauerarrest gezielt auf nötige Hilfen nach der Arrestzeit angesprochen. In enger Abstimmung mit dem Sozialdienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst in den Jugendarrestanstalten vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Jugendlichen in Einrichtungen und Hilfeorganisationen in ihrer Heimatstadt.

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Das Justizministerium teilt mit:

Ein neues Projekt ist jetzt durch Kooperation des NRW-Justizministeriums mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen an den Start gegangen. Hintergrund ist das neue Jugendarrestvollzugsgesetz, das deutliche Schwerpunkte in den Bereichen Erziehung und Förderung setzt.

In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid und Wetter gibt es seit einiger Zeit einen zusätzlichen Ansprechpartner: Im sogenannten Übergangsmanagement werden die jährlich rund 4500 straffällig gewordenen Jugendliche im Dauerarrest gezielt auf nötige Hilfen nach der Arrestzeit angesprochen. In enger Abstimmung mit dem Sozialdienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst in den Jugendarrestanstalten vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Jugendlichen in Einrichtungen und Hilfeorganisationen in ihrer Heimatstadt.

Die Schwierigkeiten der Jugendlichen sind vielfältig: Mangelnde Ausbildung, fehlende berufliche Perspektive, häufig Drogengebrauch, hohe Schulden, Wohnungslosigkeit und bei den Mädchen zudem Schwangerschaft oder frühe Mutterschaft sind Beispiele für dringenden Unterstützungsbedarf nach der Zeit im Jugendarrest. Während ihrer Arrestzeit von ein bis vier Wochen soll zeitnah geklärt werden, welche Art von Unterstützung die Jugendlichen nach dem Arrest dringend benötigen um künftig ein straffreies Leben führen zu können. Diese intensive Unterstützung wird ihnen dann in ihrer jeweiligen Heimatstadt angeboten. 

Dies ist eine große Herausforderung an alle Beteiligten. Das Projekt im Rahmen eines Förderprogramms kann nur gelingen, wenn die Vernetzung und Kooperation zwischen Justiz, Trägern des Übergangsmanagements und allen Partnern vor Ort wie Jugendämter, Jugendgerichtshilfe, Sucht- und Schuldnerberatung sowie Jobcenter gut funktioniert. Dazu stehen derzeit Fördermittel in Höhe von 205.000 Euro jährlich zur Verfügung. Das Projekt soll vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbewilligungen in den nächsten Jahren fortgeführt werden.

„Das umfassende Konzept der pädagogischen Ausgestaltung des Jugendarrests endet nicht mit der Entlassung. Für die Zeit nach dem Arrest sieht das neue Jugendarrestvollzugsgesetz gezielte Hilfen und breite Unterstützungsmaßnahmen für die Jugendlichen vor“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty.

Landesweit wird das Übergangsmanagement durch eine zentrale Koordination unterstützt. Diese hat den Auftrag, Netzwerkstrukturen aufzubauen und die dabei gewonnenen Kontakte in einer Adressdatenbank zur Verfügung zu stellen, um so auch die Weitervermittlung in Hilfen vor Ort zu erleichtern. „Alle Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendlichen helfen dabei, Rückfälle zu verhindern und den Jugendlichen neue Perspektiven für die Zukunft zu bieten“, macht der Minister deutlich.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

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