Arbeitsministerium stärkt Transfergesell­schaften

25. Oktober 2012
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Ob bei Karstadt, Neckermann oder Schlecker – die Diskussionen um Insolvenz und Massenentlassungen in der letzten Zeit bringen das Thema der Transfergesellschaften wieder auf die Tagesordnung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Ob bei Karstadt, Neckermann oder Schlecker – die Diskussionen um Insolvenz und Massenentlassungen in der letzten Zeit bringen das Thema der Transfergesellschaften wieder auf die Tagesordnung. „Transfergesellschaften sind kein unnötiger Luxus, wie uns manche glauben lassen. Transfergesellschaften sind ein wichtiges Instrument, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen,“ so der Staatssekretär im NRW-Arbeitsministerium, Dr. Wilhelm Schäffer, anlässlich der Tagung „Am Wandel wachsen – Mit Beschäftigungstransfer Verantwor­tung für Mensch und Region“ in Bochum.

Nordrhein-Westfalen habe sich bei der Schlecker-Pleite sehr früh für eine Transfergesellschaft stark gemacht. Das Vorhaben sei aber an den Mehrheitsverhältnissen im Bund und der strikt ablehnenden Haltung der FDP in der Bundesregierung gescheitert. „Es war dadurch klar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die Kündigungen klagen, Inves­toren abgeschreckt und das Firmenschild Schlecker aus dem Stadtbild verschwinden würde.“

Trotz dieser vermeidbaren Erfahrung setze NRW bei drohenden Be­triebsschließungen weiter auf das Instrument der Transfergesellschaf­ten. „Strukturwandel ist nie abgeschlossen. Daher brauchen wir in Nord­rhein-Westfalen ein leistungsfähiges Instrument, um unvermeidbaren Personalabbau sozial zu flankieren“, sagte Schäffer anlässlich der Ta­gung. „Wir wollen dabei helfen, das bestehende Instrumentarium weiter zu verbessern“. Es könne nicht sinnvoll sein, bei jedem neuen Perso­nalabbau, bei jeder Insolvenz, bei jeder Unternehmenskrise, das Rad unter großem Zeitdruck neu zu erfinden. Es wäre sinnvoll, standar­disierte Hilfsangebote anzubieten, die im Falle unvermeidbaren Perso­nalabbaus greifen und den Menschen Unterstützung gewähren. Denk­bar wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen im Sozialge­setzbuch.

Das Ministerium hat dazu eine Studie beim IAQ - Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit den Sozialpartnern will die Landesregierung entspre­chende gesetzgeberische Initiativen prüfen.
 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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