Arbeitnehmer können ihre ELStAM-Daten überprüfen / Das elektronische Verfahren startet zum 1. Januar 2013

21. November 2012
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Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt. Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer. Es wird für schnellere Übermittlung und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Unter dem Namen "ELStAM" („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass den Arbeitgebern der Übergang erleichtert wird, indem sie erst im Laufe des Jahres 2013 auf das neue Verfahren umstellen müssen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Finanzministerium teilt mit:

Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig in den Ruhestand geschickt. Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer. Es wird für schnellere Übermittlung und weniger bürokratischen Aufwand sorgen. Unter dem Namen "ELStAM" („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug wie etwa die Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass den Arbeitgebern der Übergang erleichtert wird, indem sie erst im Laufe des Jahres 2013 auf das neue Verfahren umstellen müssen. Den genauen Umstellungszeitpunkt kann der Arbeitgeber selbst festlegen.

Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt elektronisch erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Portal unter  www.elsteronline.de/portal überprüfen. Dazu ist eine einmalige, kosten­freie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforder­lich. Die steuerliche Identifikationsnummer wurde vom Bundeszentral­amt für Steuern schriftlich mitgeteilt. Man findet sie auch auf den Steu­erbescheiden. Bei unrichtigen Lohnsteuerabzugmerkmalen sollte der Arbeitnehmer sich an seinen Arbeitgeber oder an sein Finanzamt wen­den. Um Wartezeiten zu vermeiden, raten die Finanzämter, den Antrag auf Änderung der ELStAM schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierzu steht unter http://www.fm.nrw.de/go/elstam ein Vor­druck zur Verfügung.

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibe­träge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. Um sicher zu gehen, dass der Freibe­trag auch künftig in zutreffender Höhe berücksichtigt wird, sollte der An­trag spätestens im Dezember gestellt werden.

In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuer­karte in den Jahren 2011 und 2012 wurden alle Freibeträge automatisch übertragen. Diese Übergangsregelung läuft nun aus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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