Allianz für die Fläche: Auslobung des Bodenschutzpreises Nordrhein-Westfalen 2018

Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum vierten Mal aus

10. April 2018
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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum vierten Mal nach 2009, 2011 und 2014 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum vierten Mal nach 2009, 2011 und 2014 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. In diesem Jahr soll die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling zur Schaffung neuer Flächen für Handwerk, Gewerbe und Industrie im Vordergrund stehen. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des AAV durch Umweltministerin Christina Schulze Föcking am 12. November 2018 in Hattingen.
 
Mit dem Preis sollen Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbare Barriere darstellt.

Zum Hintergrund

Bisher liegt der Fokus des Flächenrecyclings auf der Schaffung neuer Wohnbauflächen, die einerseits für Flüchtlingsunterkünfte und andererseits wegen des bestehenden Nachholbedarfs vor allem im sozialen Wohnungsbau benötigt werden. Zur Schaffung neuer gewerblich genutzter Flächen bestehen ein regional unterschiedliches Angebot an Flächenpotenzialen und ein stark divergierender Bedarf. Einerseits muss auf großen Flächen in den Montan-Regionen der strukturelle Wandel durch Bereitstellung geeigneter Flächen vorangetrieben werden. Andererseits liefert die Aufbereitung zahlreicher kleiner und mittelgroßer Flächen in Ballungsrandgebieten und kleineren Kommunen zur Abdeckung des Flächenbedarfs einen wichtigen Beitrag für Gewerbe, Industrie und Handwerk, zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie zum Beispiel Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirme.
 
Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2013 bis 2017 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen. Letzter Einsendetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 16. Juli 2018. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:
 
  • Dr. Hans Richter, stellvertretender Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
  • Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
  • Dr. Thomas Delschen, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
  • Michael Fastring, Fachdienstleiter Umwelt beim Kreis Wesel
  • Alexander Felsch, Geschäftsführer bei unternehmer nrw
  • Thomas Harten, Geschäftsführer der Handwerkskammer Münster
  • Dipl.-Ing. Norbert Hellmann, Vorsitzender des Ausschusses der Landschaftsarchitekten in der Architektenkammer NRW
  • Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern NRW
  • Prof. Dr. Stefan Siedentop, Geschäftsführer des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
  • Mark vom Hofe, Vorsitzender der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (für das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW)
 
Weitere Informationen zur Ausschreibung im Internet:
www.aav-nrw.de/aktuelles/bodenschutzpreis-2018.html
 

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