Aktueller Überblick über Niedriglohnbranchen

22. Dezember 2014
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Das NRW-Arbeitsministerium veröffentlicht im Zuge der Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ erstmalig einen Überblick über Löhne unterhalb der Niedriglohngrenze von 10,36 Euro in Tarifverträgen in Nordrhein-Westfalen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das NRW-Arbeitsministerium veröffentlicht im Zuge der Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ erstmalig einen Überblick über Löhne unterhalb der Niedriglohngrenze von 10,36 Euro in Tarifverträgen in Nordrhein-Westfalen. „Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird dem Wettbewerb über die Lohnkosten eine Untergrenze gesetzt. Dadurch wird sich mittelfristig auch die Tariflandschaft verändern. Es ist zu hoffen, dass dadurch die Spielräume für die Tarifvertragsparteien verbessert werden und tarifliche Niedriglöhne die Ausnahme werden“ erklärt Arbeitsminister Guntram Schneider anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tarifspiegels NRW.
 
Seit 2004 gibt das Tarifregister NRW jährlich einen Tarifspiegel heraus. Veröffentlicht werden in ihm die tariflichen Grundvergütungen der niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen. Nach der Auswertung von zurzeit 174 gültigen Verbandstarifverträgen in Nordrhein- Westfalen gibt es in 74 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 10,36 Euro je Stunde (ohne Zuschläge wie Urlaubsgeld und Sonder-zahlungen). In zwanzig Branchen wird ein Niedriglohn sogar nach abgeschlossener Berufsausbildung gezahlt.
 
Der Tarifspiegel 2014 orientiert sich erstmalig an der von der OECD definierten Niedriglohngrenze von derzeit 10,36 Euro. Danach liegt ein Niedriglohn vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Der Medianwert ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnittsverdienst, bei dem die Summe der Entgelte durch die Summe der Arbeitnehmer geteilt wird.1
 
Mit der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ setzt sich das Ministerium seit Anfang 2013 noch nachdrücklicher für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ein. Dazu gehört auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Minijobberinnen und Minijobbern in NRW sowie die faire Gestaltung von Zeitarbeit und die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen.
 
Der Tarifspiegel findet sich im Internet unter www.tarifregister.nrw.de.
Informationen zu allen Themenfeldern der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ erhalten Sie unter www.landderfairenarbeit.nrw.de oder der Hotline 0211/855-3111.

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