Akkreditierung für die offiziellen Trauerfeierlichkeiten im Hohen Dom zu Köln zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer des Flugzeugabsturzes in den französischen Alpen

9. April 2015
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Zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer finden am Freitag, den 17. April 2015 um 12.00 Uhr, auf Einladung der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, im Hohen Dom zu Köln die offiziellen Trauerfeierlichkeiten statt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Am 24. März 2015 haben 150 Menschen bei einem Flugzeugabsturz in den französischen Alpen ihr Leben verloren. Zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer finden am Freitag, den 17. April 2015 um 12.00 Uhr, auf Einladung der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, im Hohen Dom zu Köln die offiziellen Trauerfeierlichkeiten statt. Den ökumenischen Gottesdienst leiten der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, und die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus.
 
Interessierte Medienvertreter können sich auf beigefügtem Formular akkreditieren. Für Medienvertreter (kein Foto oder TV) sind einige Plätze im Kölner Dom vorgesehen. Die Übertragung des Gottesdienstes und des staatlichen Traueraktes wird federführend vom Westdeutschen Rundfunk national und international zur Verfügung gestellt. Während der Übertragung sind Fotografen und weitere Kamerateams im Kölner Dom nicht zugelassen. Die Fotoagenturen KNA, epd und dpa stellen weiteres Poolmaterial bereit. Der Verlauf des Traueraktes kann auch über Bildschirme im Pressezentrum im „Domforum“ verfolgt werden.
 
Im Interesse der Angehörigen und aufgrund umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen bitten wir um Verständnis, dass der Zugang zum Kölner Dom nur äußerst beschränkt möglich ist.
 
Eine Akkreditierung ist für die wenigen Medienplätze im Dom sowie für Fotopositionen zur Vorfahrt der geladenen Gäste unbedingt notwendig. Der Roncalliplatz wird umfangreich abgesperrt sein und kann von Medienvertretern nicht genutzt werden.

Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular auch, ob Sie Kapazitäten für einen Ü-Wagen bzw. SNG oder eine Aufsagerposition benötigen. Ob diese aufgrund der begrenzten Platzkapazität zugesagt werden kann, wird erst ab dem 15. April 2015 entschieden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung der Übertragungsfahrzeuge die Maße des Fahrzeugs an.
 
In Absprache mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und in Westfalen, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Erzbistum Köln erfolgt die Akkreditierung für alle Medien über die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz.
 
Nach Akkreditierungsschluss erhalten alle akkreditierten Journalisten weitere Informationen zum Ablauf, Akkreditierungstreffpunkt, Zugängen etc.

Hinweis:

Dieser Akkreditierungsaufruf wird von den Pressestellen der Deutschen Bischofskonferenz, der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, des Erzbistums Köln, der Evangelischen Kirche im Rheinland und in Westfalen sowie der EKD zeitgleich verschickt. Mehrfachsendungen bitten wir zu entschuldigen.

Weitere Informationen:

Laden Sie hier das Akkreditierungsformular herunter.

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