Änderung der Landesbauordnung: Barrierefreiheit ist mehr als eine wohlwollende Nettigkeit

1. Februar 2021
Porträtfoto am Rednerpult

Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens.

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Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes.
 
Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte macht deutlich: „Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren, zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Für uns in Nordrhein-Westfalen wurde die Umsetzung der UN-BRK mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz verankert. Der Änderungsentwurf widerspricht den Grundsätzen der UN-BRK.
 
Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher ist die Barrierefreiheit mehr als eine wohlwollende Nettigkeit, sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Hier geht es um gleichberechtigte Teilhabe, die nicht ignoriert werden darf. Durch die Neufassung der Landesbauordnung wird diese jedoch geschwächt statt verstärkt.
 
Ein Wegfall der Regelungen zum nachträglichen Einbau von Treppenliften ist ebenso wenig hilfreich wie ein Aufzug, der zwar barrierefrei erreichbar, jedoch nicht barrierefrei sein muss.
 
Barrierefreies Bauen und Wohnen muss zum neuen Standard werden und nicht mitunter auf bestimmte Räume und Zugänge beschränkt sein. Daher hoffe ich inständig, dass der Entwurf eine Neuauflage erfährt, die barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen gerecht wird.“
 

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