Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan

13. September 2017
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Am 12. September 2017 ist vom Flughafen Düsseldorf ein Rückführungsflug mit acht afghanischen Ausreisepflichtigen nach Kabul gestartet. Zurückgeführt wurden im Rahmen einer Sondermaßnahme ausschließlich rechtskräftig verurteilte Straftäter aus drei verschiedenen Bundesländern.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Am 12. September 2017 ist vom Flughafen Düsseldorf ein Rückführungsflug mit acht afghanischen Ausreisepflichtigen nach Kabul gestartet. Zurückgeführt wurden im Rahmen einer Sondermaßnahme ausschließlich rechtskräftig verurteilte Straftäter aus drei verschiedenen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat sich an der durch den Bund organisierten Rückführungsmaßnahme beteiligt. Aus Nordrhein-Westfalen wurden vier Straftäter abgeschoben, die schwere Straftaten, unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder räuberischen Diebstahl, begangen haben.
 
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration orientiert sich eng an der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern. Bis zu einer erneuten Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan werden vorerst nur Gefährder und Straftäter nach sorgfältiger Einzelfallprüfung zurückgeführt.
 
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