Ab 2017 bekommen NRW-Kommunen monatlich 866 Euro pro Flüchtling

Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu - Minister Jäger: Anrechnungsregeln werden gerechter

25. Oktober 2016

​Ab dem 1. Januar 2017 sollen die NRW-Kommunen eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt.

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Ab dem 1. Januar 2017 sollen die NRW-Kommunen eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt. „Das Geld soll künftig den Menschen folgen. Damit hält das Land sein Versprechen und erfüllt eine weitere wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzenverbände“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Dank eines neuen Meldesystems wird erstmals eine personenscharfe Auszahlung möglich. Die Kommunen sollen künftig monatlich 866 Euro pro zugewiesenen Flüchtling erhalten. Bisher erhielten sie nur quartalsweise das Geld ausgezahlt. Damit wird ein weiterer Punkt der im Dezember 2015 getroffenen Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungsfraktionen umgesetzt. Bereits mit der letzten Änderung des FlüAG hatte die Landesregierung mehr Geld für die Kommunen zur Verfügung gestellt. 

Außerdem werden die Anrechnungsregeln im FlüAG neu geregelt. „Die Erfahrungen der zurückliegenden Monate haben uns gezeigt, dass wir nachsteuern müssen“, erläuterte Jäger. Eine Gemeinde beispielsweise, die auf ihrem Gebiet 100 Plätze in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes hatte, musste nach den alten Anrechnungsregeln 130 Flüchtlinge weniger aufnehmen. Das entspricht einer Anrechnungsquote von 1,3. „Für eine gerechte Verteilung werden die Anrechnungsquoten schrittweise abgeschmolzen. Dabei berücksichtigen wir die zeitlichen Wünsche der Kommunalen Spitzenverbände“, erläuterte Jäger. Ab dem 1. Juli 2017 wird die Anrechnung von Plätzen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen Erstaufnahmeeinrichtungen von 1,0 auf 0,75 abgesenkt. Ab 1. Januar 2018 dann auf 0,5. Zu den gleichen Zeitpunkten sinkt die Anrechnungsquote für Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 1,3 über 1,0 auf 0,7. Für Plätze im Ruhe-Modus ist im Gesetzesentwurf ein Faktor von 0,1 vorgesehen. „Das Engagement der Kommunen belohnen wir also weiterhin“, betonte Jäger.

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