95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Münster

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder diskutierten unter anderem über eine zukunftsfeste Pflege, einen besseren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und eine Grundsicherung für Kinder

6. Dezember 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

In Münster fand die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) statt. Die fachpolitischen Spitzen der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen und ein abgestimmtes Vorgehen in Sachen Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

In Münster fand die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) statt. Die fachpolitischen Spitzen der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen und ein abgestimmtes Vorgehen in Sachen Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik.
 
Der Vorsitzende der ASMK, Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann, stellte heute auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ASMK-Vorsitzland 2019) und Dr. Melanie Leonhard Senatorin, für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (Sprecherin A-Länder) die Beschlüsse der Konferenz vor.
 
Minister Laumann lobte insbesondere den Beschluss zur Stärkung und Modernisierung der Tarifpartnerschaft: „Die Tarifpartnerschaft hat unser Land stark gemacht. Unsere Aufgabe ist nun, die Mitbestimmung vor dem Hintergrund des aktuell gravierenden Wandels in der Arbeitswelt weiterzuentwickeln. Das Ziel muss sein, die Veränderung der Arbeitswelt mit starken Tarif- und Sozialpartnern aktiv zu gestalten. So haben wir uns zum Beispiel heute dafür ausgesprochen, eine gesetzliche Flexibilisierungen der Arbeitszeit grundsätzlich nur unter Vorbehalt der Tarifpartner zuzulassen.“
 
Zukunft der Pflege
Eine zentrale Rolle auf der Konferenz spielte das Thema Zukunft der Pflege. Die Länder sind sich einig, dass eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erforderlich ist, um den demografischen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei muss vor allem die künftige Finanzierung der Pflege in den Blick genommen werden, um eine weitere Belastung der Beitragszahler einerseits und eine Erhöhung der von den pflegebedürftigen Personen zu tragenden Eigenanteile andererseits zu verhindern. So sprach sich die ASMK dafür aus, die bislang beitragsfinanzierte Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss zu stützen. Das Ziel ist, die Beiträge langfristig zu stabilisieren.
 
Zudem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Die Kurzzeitpflege stellt für viele Angehörige ein wichtiges Angebot zur Entlastung dar. Darüber hinaus ermöglicht sie Menschen, die im Krankenhaus behandelt wurden, eine Anschlussversorgung, wenn diese zu Hause nicht oder noch nicht möglich ist.
 
„Wir alle stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, die pflegerische Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen. Die Nachfrage nach Pflegefach- und Pflegehilfskräften übersteigt regelmäßig das Angebot an Absolventen der Ausbildungen. Deshalb sind auch neue Projekte notwendig, um für die betreffenden Berufsbilder zu werben, ihren Ruf zu verbessern und aus zusätzlichen Potenzialen zu schöpfen“, so der hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner. „Daher unterstützen wir auch den Antrag auf Ausweitung der Assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Hilfen auf staatlich anerkannte Assistenz- und Pflegehelferausbildungen sowie die Abschlüsse der neuen Pflegeausbildung. Damit sollen Haupt- und Realschüler angesichts der zu erwartenden Niveauerhöhung der neuen Pflegeausbildung ausreichende Unterstützung erhalten“, so Minister Grüttner.
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese kündigte als Vorsitzende der ASMK im Jahr 2019 an, Maßnahmen für eine zukunftsfeste und qualitativ gute Pflege als ein Schwerpunktthema auch im kommenden Jahr zu verankern.
 
Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen
Ebenfalls breiten Raum nahm die Diskussion über die bessere Arbeitsmarktintegration von gestatteten und geduldeten Flüchtlingen ein. Die ASMK diskutierte unter anderem Verbesserungen bei der „3+2“-Regelung, die Migranten in Ausbildung vor einer Abschiebung schützt. Zudem sollen gestattete und geduldete Flüchtlinge leichter in Arbeit und Ausbildung finden. So sollen diese Gruppen nach dem Willen der Landesminister künftig einen einheitlichen Zugang zu den Beratungs- und Förderangeboten der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Außerdem forderten die Minister den Bund auf, die Sprach- und Orientierungsangebote für Migrantinnen und Migranten auszubauen.
 
„Insbesondere die Situation von jungen Menschen liegt mir am Herzen. Wir müssen den Jugendlichen nicht nur die Möglichkeit zur Ausbildung einräumen, sondern sie auch dabei unterstützen, die Ausbildung zu bewältigen – so wie wir einheimische junge Menschen unterstützen. Wir fordern den Bund deshalb auf, alle bestehenden Maßnahmen, die auf eine Ausbildung vorbereiten und sie unterstützen, zügig für junge Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang zu öffnen. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zur Integration junger Menschen und zur Gewinnung von Fachkräften für unsere Wirtschaft“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg.
 
Einführung einer Kindergrundsicherung
Darüber hinaus diskutierten die Arbeits- und Sozialminister, wie Kinderarmut wirksamer bekämpft werden kann. Bereits 2017 hatte die ASMK eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt und diese beauftragt, verschiedene Modelle einer Kindergrundsicherung zu prüfen. Die Idee dahinter ist, die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung zu verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung zu erleichtern. Eine grundlegende Reform vieler miteinander zusammenhängender Leistungen ist jedoch mit sehr unterschiedlichen politischen und rechtlichen Fragestellungen verbunden. Die Länder einigten sich daher darauf, die Arbeitsgruppe fortzusetzen und sie zu beauftragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung zu sondieren.
 
„Stiftung Anerkennung und Hilfe“: Frist für Antragsstellung verlängert
Zuletzt verständigten sich die Länder noch darauf, die Antragsfrist für Hilfen der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ zu verlängern. Diese unterstützt Personen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid oder Unrecht erfahren haben und teilweise noch heute unter den Folgen dieses Missbrauchs leiden. Die Frist, um einen Hilfsantrag an die Stiftung zu stellen, wurde um ein Jahr verlängert und reicht nun bis zum 31. Dezember 2020.
 
Alle Beschlüsse der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz finden Sie ab 14.00 Uhr unter http://url.nrw/asmk2018-presse zum Download. Das Passwort erhalten Sie durch das Pressereferat des Ministeriums (Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118).
 

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