60 finanzstarke Kommunen sollen ihren Beitrag zum Stärkungspakt leisten / Minister Jäger: Mit diesem Kraftakt bekommen verschuldete Städte und Gemeinden eine Perspektive

20. August 2013
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NRW geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Voraussichtlich werden 60 besonders finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur geplanten Solidaritätsumlage leisten. Die erste Modellrechnung für jede Kommune in NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 liegt jetzt vor. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf bekannt. „Wir verteilen die Lasten gerecht auf möglichst viele Schultern. Wir werden niemanden überfordern.“ Bei der Sanierung des Etats besonders belasteter Städte und Gemeinden setzt der Minister auf die Solidarität der kommunalen Familie.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Voraussichtlich werden 60 besonders finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur geplanten Solidaritätsumlage leisten. Die erste Modellrechnung für jede Kommune in NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 liegt jetzt vor. Das gab Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf bekannt. „Wir verteilen die Lasten gerecht auf möglichst viele Schultern. Wir werden niemanden überfordern.“

Bei der Sanierung des Etats besonders belasteter Städte und Gemeinden setzt der Minister auf die Solidarität der kommunalen Familie. Die Liste der von der Solidaritätsumlage betroffenen Städte und Gemeinden reicht von Monheim am Rhein (rund 46 Millionen Euro) und Düsseldorf (rund 27 Millionen Euro) über Ratingen (8,5 Millionen Euro), Straelen (7,9 Millionen Euro), Verl (7,6 Millionen Euro), Burchbach (6,1 Millionen Euro), Langenfeld (5,9 Millionen Euro), Halle Westfalen (5,1 Millionen Euro) bis hin zu Wachtendonk (34.200 Euro), Blomberg (31.600 Euro) und Inden (4.500 Euro). Auch andere Bundesländer erheben ähnliche Abundanzumlagen. Im Gegensatz zur Solidaritätsumlage in NRW sind deren Umlagen zeitlich unbefristet.

Mit der Solidaritätsumlage sollen finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. „Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haus¬haltspolitik zurückzukommen“, betonte Jäger. „Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren.“

Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke, sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Von ihnen sollen jährlich insgesamt 182 Millionen Euro aufgebracht werden. „Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium“, stellte Jäger klar. In diesem Jahr müssen die Gemeinden auf rund 23,5 Prozent ihres Steuerkraftüberschusses verzichten. Mehr als drei Viertel des Überschusses bleibt somit in den Kommunen.

Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben, jährlich überprüft und endet im Jahr 2020. „Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen“, betonte Jäger. Besonderen Wert legte der Minister darauf, dass durch den Solidaritätsbeitrag keine Kommune überfordert wird. „Mein Anspruch bleibt, dass der Beitrag leistbar sein muss“, erklärte Jäger. Deshalb werde vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war - also drei Mal in den letzten fünf Jahren.

Über die Solidaritätsumlage der besonders steuerstarken Kommunen werden 22 Prozent der im Stärkungspakt als Konsolidierungshilfe bereitgestellten Mittel finanziert. „Von den geplanten Gesamtkosten des Stärkungspakts Stadtfinanzen trägt das Land mit 3,5 Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht das Land an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Darüber hinaus erhalten die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr voraussichtlich eine Rekordzuweisung aus dem GFG 2014 von rund 9,3 Milliarden Euro. Das sind 722 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum GFG 2014 soll im September in den Landtag eingebracht werden. Im kommunalen Finanzausgleich für 2014 werden die aktuellen Ein-wohnerzahlen aus dem  Zensus 2011 zugrunde gelegt. Größere Veränderungen werden durch den sogenannten Demografiefaktor kompensiert. „Dieser ist bereits Bestandteil der Gemeindefinanzierungsgesetze und hat sich bewährt“, sagte Jäger.

Im Rahmen des GFG 2014 verzeichnen über 90 Prozent der Gemeinden in NRW einen Zuwachs in ihrer Finanzkraft. Insgesamt steigt ihre Finanzkraft um 5,6 Prozent. „Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis für die kommunale Familie“, betonte Jäger.

Die Kommunen werden im Jahr 2013 außerdem durch die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Neuregelung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes rückwirkend um rund 275 Millionen Euro entlastet. Auch in den Folgejahren sind jeweils Entlastungen von bis zu 155 Millionen Euro geplant.

Der Kommunalminister lädt die Vertreter aus den Kommunen, die ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten sollen, zu Diskussionsrunden ein. In den kommenden Tagen haben diese die Möglichkeit in Neuss, Mettmann, Olpe und Gütersloh mit ihm direkt ins persönliche Gespräch zu kommen. „Ich weiß, dass einzelne der heute vorgestellten Komponenten von Einigen durchaus kritisch gesehen werden. Das habe ich nicht anders erwartet“, erläuterte Ralf Jäger.

Insgesamt zieht der Kommunalminister ein positives Fazit: „Wir sind auf dem richtigen Weg. Fast alle Stärkungspaktkommunen konnten für 2013 einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan vorlegen. Mit dem Beitrag der 60 besonders steuerstarken Kommunen gibt es jetzt einen Weg aus der Vergeblichkeitsfalle.“

Die erste Modellrechnung für das GFG 2014 und eine Übersicht aller voraussichtlich an der Solidaritätsumlage beteiligten Kommunen ist im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.

Erläuterungsbeispiel zum GFG

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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