200 Jahre im Dienste des korrekten Messens: Eichamt Düsseldorf feiert Jubiläum

26. September 2017

Ob Zapfsäule an der Tankstelle, das Taxameter, Gaszähler oder „Smart Meter“ im Haushalt – überall, wo in Nordrhein-Westfalen nach Messergebnissen abgerechnet wird, kontrolliert der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) die Richtigkeit der Messgeräte und -ergebnisse.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Ob Zapfsäule an der Tankstelle, das Taxameter, Gaszähler oder „Smart Meter“ im Haushalt – überall, wo in Nordrhein-Westfalen nach Messergebnissen abgerechnet wird, kontrolliert der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) die Richtigkeit der Messgeräte und -ergebnisse.
 
Anlässlich der 200-Jahr-Feier des Eichamtes in Düsseldorf hat Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann die Bedeutung der Eichverwaltung für Alltag und Wirtschaftsleben gewürdigt: „Wir wollen und können uns darauf verlassen, dass Messgeräte korrekt arbeiten. Dafür sorgen die Eichämter in Düsseldorf und in ganz Nordrhein-Westfalen nun schon seit Jahrhunderten.“
 
Neue Herausforderungen kommen mit der Digitalisierung auf die Eichverwaltung zu, die völlig neue Qualifikationen und Vorgehensweisen erfordert. So können beispielsweise Messwerte via Bluetooth ausgelesen und Softwareupdates aus der Ferne aufgespielt werden. Elektronikbauteile von Messgeräten werden immer kleiner und leistungsfähiger. Um dies zu erkennen, zu prüfen und zu bewerten, müssen Beschäftigte besonders qualifiziert werden.
 
„Die Eichpflicht bleibt ein wichtiges Instrument, um den fairen Handel zu sichern und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Die Beschäftigten der Eichverwaltung in Nordrhein-Westfalen sind mit ihrer Fachkenntnis und ihrem Engagement ein Garant dafür, die Schutzziele des Eichgesetzes zu gewährleisten“, betonte Staatssekretär Dammermann.
 
Zu den Aufgaben des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen NRW mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in zehn Betriebsstätten gehört unter anderem

  • Eichung von Waagen und Gewichten, Zapfsäulen, Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern, Verkehrsmessgeräten wie Radar- oder Ampelanlangen, Atemalkoholmessgeräten, Reifenluftdruckmessgeräten, Taxametern und Wegstreckenzählern in Mietwagen sowie von Strahlenmessgeräten, Messgeräten für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen und Schallpegelmessern
  • Kontrolle von Fertigverpackungen
  • Zulassung von Containern und Tanks
  • Kontrolle der Einhaltung von Eichfristen und das Aufspüren von Manipulationen. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.lbme.nrw.de.
 

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