Nordrhein-Westfalen sorgt vor: Künftig schnelle Hilfe bei Naturkatastrophen

Landeskabinett beschließt Soforthilferichtlinie für eventuelle Notstände durch Naturkatastrophen. Minister Lienenkämper: Wir haben aus der Vergangenheit gelernt

12. September 2017

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung die Soforthilferichtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen beschlossen. Damit schafft das Land die Möglichkeit, anders als früher nun künftig kurzfristig und unmittelbar im Falle von Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen oder Sturmschäden, zu helfen. Diese rasche Unterstützung war beispielsweise im Juni 2016 nicht möglich, als Starkregen in und rund um Bonn Straßen unterspülte und Keller überflutete. Bisher musste nach jeder Naturkatastrophe mit einer eigenen Richtlinie reagiert werden.

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung die Soforthilferichtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen beschlossen. Damit schafft das Land die Möglichkeit, anders als früher nun künftig kurzfristig und unmittelbar im Falle von Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen oder Sturmschäden, zu helfen. Diese rasche Unterstützung war beispielsweise im Juni 2016 nicht möglich, als Starkregen in und rund um Bonn Straßen unterspülte und Keller überflutete. Bisher musste nach jeder Naturkatastrophe mit einer eigenen Richtlinie reagiert werden.
 
„Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Statt wie bisher erst nach einer Katastrophe zu reagieren, sorgt unsere Landesregierung nun proaktiv vor. Die Hilfe kann damit künftig schnell und unbürokratisch da ankommen, wo sie dringend gebraucht wird“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, den Kabinettbeschluss.
 
Die Soforthilferichtlinie ermöglicht es der Verwaltung, mit geringem Verwaltungsaufwand schnell und zielgerichtet in Not geratene Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Bei Schäden durch Naturkatastrophen können den Betroffenen in Zukunft Pauschalen zwischen 1.000€ und 5.000 € durch die Bezirksregierungen als Soforthilfe gewährt werden. Die Pauschalen kommen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, für die eine Versicherung nicht möglich war oder wenn sie einen entsprechenden Versicherungsschutz nicht finanzieren konnten.
 

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