1.000 Außenarbeitsplätze für Beschäftigte aus Werkstätten für Behinderte: Hausmeisterhelfer, Druckerei, Botendienste und mehr / Modellvorhaben des Landes und der Landschaftsverbände

3. Januar 2013
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1.000 Beschäftigte aus Werkstätten für Behinderte sollen in einem neuen landesweiten Modellvorhaben einen Außenarbeitsplatz erhalten, beispielsweise als Hausmeisterhelfer an Schulen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

1.000 Beschäftigte aus Werkstätten für Behinderte sollen in einem neuen landesweiten Modellvorhaben einen Außenarbeitsplatz erhalten, beispielsweise als Hausmeisterhelfer an Schulen. „Damit wollen wir schwerbehinderten Menschen den Zugang zur regulären Arbeitswelt ermöglichen“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. Das Land will gemeinsam mit den Landschaftsverbänden bis Ende 2014 insgesamt 1.000 zusätzliche Außenarbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung aber auch in der Privatwirtschaft einwerben.

„Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir wollen möglichst viele Menschen aus Werkstätten für Behinderte in die normale Arbeitswelt hineinholen. Das neue Programm ist ein Riesenschritt auf diesem Weg“, so der Minister. Die Landesregierung gehe mit gutem Beispiel voran und habe in den Ministerien die Einrichtung von insgesamt 26 Außenarbeitsplätzen für Werkstattbeschäftigte zugesagt, sagte Schneider. In seinem Haus wurden drei Stellen eingerichtet: in der Informationstechnik, der Druckerei und der Haustechnik.

In das landesweite Programm fließen Erfahrungen aus einem erfolgreichen Projekt an Kölner Schulen ein. „Unser erklärtes Ziel ist es, mehr reguläre Jobs für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen“, sagte Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). „Das Projekt stellt einen wichtigen Schritt auf diesem Weg dar, das wissen wir aus eigener Erfahrung. Anfang des Jahres werden wir im LVR wieder einen Mitarbeiter aus einem Außenarbeitsplatz in eine reguläre Beschäftigung übernehmen. Unsere guten Erfahrungen bestärken uns darin, dass wir auch als Arbeitgeber aktiv darauf hin arbeiten, die Zahl der Außenarbeitsplätze in unseren Verwaltungen und Dienststellen auszubauen“, so Ulrike Lubek weiter.

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Lippe sind wichtige Partner des Landes bei der Umsetzung des neuen Projektes. LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch: „Die Landschaftsverbände haben seit Jahren Außenarbeitsplätze aktiv unterstützt. Das Ziel der UN-Konvention kann so effektiv angestrebt werden. Wir werden unsere Arbeit jetzt noch einmal erheblich verstärken. Wir wollen mehr Inklusion erreichen.“

Das Land stellt für das Modellprogramm insgesamt rund 1,85 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden unter anderem Koordinatoren finanziert, die Werkstattbeschäftigte und Einsatzbehörden bzw. -betriebe zusammenbringen. Außerdem können die Verwaltungen oder Betriebe einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Beschäftigung der Schwerbehinderten entstehen. Diese bleiben sozialrechtlich Beschäftigte der Werkstätten und werden auch weiter durch deren Fachkräfte betreut. Mögliche Einsatzfelder auf Außenarbeitsplätzen sind beispielsweise technischer Service, Druckerei, Hausmeister- und Botendienste oder Registraturen.

Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigen Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Die Werkstätten haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Derzeit gibt es in NRW rund 62.500 Plätze für Menschen mit schweren Behinderungen in Werkstätten und lediglich etwa 2.600 Außenarbeitsplätze. Das heißt, für etwa vier Prozent der Werkstattbeschäftigten stehen derzeit Außenarbeitsplätze zur Verfügung. „Insofern ist es ein großer Kraftakt, diese Zahl innerhalb von nur zwei Jahren um 1.000 weitere Außenarbeitsplätze aufzustocken“, sagte Minister Schneider.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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