1 Million Euro für infrastrukturelle Förderung geisteswissenschaftlicher Forschung in NRW

Bewerbungen für neue Förderlinie bis Mitte Juni 2016 möglich

1. April 2016

Eine Million Euro stellt das Wissenschaftsministerium für 2017 für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen bereit. Hiermit soll die Forschungsinfrastruktur insbesondere in den Themenbereichen der großen gesellschaftlichen Herausforderungen verbessert werden.

Kultur und Wissenschaft

Eine Million Euro stellt das Wissenschaftsministerium für 2017 für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in Nordrhein-Westfalen bereit. Hiermit soll die Forschungsinfrastruktur insbesondere in den Themenbereichen der großen gesellschaftlichen Herausforderungen verbessert werden.
 
„Geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Fächer sind die Vermittler historischer, kultureller und interkultureller Kompetenz und befördern Lösungsbeiträge für konkrete gesellschaftliche Problemstellungen. Sie sind gerade in Zeiten der Globalisierung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen unverzichtbar für eine moderne Gesellschaft”, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
 
Für eine Förderung müssen die Projekte darlegen, worin der zu erwartende Beitrag zur Lösung der sechs großen gesellschaftlichen Herausforderungen liegt und wie er zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beitragen kann. Dabei werden folgende Leitthemen adressiert: 

  1. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
  2. Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung
  3. Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion
  4. Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität
  5. Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel
  6. Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel
Es können Vorhaben gefördert werden, die in diesen Themenfeldern zum Beispiel die Erschließung von Quellen für die Forschung, die Aufbereitung von Sammlungen, die Einrichtung von speziellen Arbeitsplätzen oder die Anschaffung von Geräten für die Forschung zum Ziel haben. Das Förderprogramm für Geisteswissenschaften ist eingebettet in die
Forschungsstrategie „Fortschritt.NRW”.
 
Bewerben können sich Universitäten und Fachhochschulen sowie die Kunst- und Musikhochschulen in der Trägerschaft des Landes NRW. Einzelne Projekte können ein Fördervolumen von 50.000 bis 80.000 Euro beantragen und sollen im Zeitraum 01. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2017 gefördert werden. Bewerbungsschluss ist der
17. Juni 2016.
 
Fragen zur Förderbekanntmachung, Antragstellung und administrative Fragen richten Sie bitte an den Projektträger Jülich.
Ansprechpartner: Herr Philipp Tascher, E-Mail p.tascher@fz-juelich.de, Tel.: 02461-61-6522

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