NRW bringt im Bundesrat Gesetz zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk ein
Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark.
Über den Gesetzesantrag 107/17 Grunddrucksache (PDF) soll eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch für Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, zum Beispiel Vereinen, eröffnet werden, die Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten.
Am 10. Februar 2017 wurde das Thema als Tagesordnungspunkt 95 im Bundesratsplenum behandelt: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/953/tagesordnung-953.html
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