Wohnungsaufsichtsgesetz tritt in Kraft. Kommunen können jetzt wirksamer gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen.

29. April 2014
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Das am 9. April vom Düsseldorfer Landtag verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz ist am 30.04.2014 in Kraft getreten. Damit haben die Kommunen jetzt mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Das Artikelgesetz zur Novellierung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), so die vollständige Bezeichnung, ist jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GV.NRW vom 29.04.2014, S. 269).

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das am 9. April vom Düsseldorfer Landtag verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz tritt morgen, am 30.04.2014, in Kraft. Damit haben die Kommunen jetzt mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen.

Das Artikelgesetz zur Novellierung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), so die vollständige Bezeichnung, ist jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GV.NRW vom 29.04.2014, S. 269). Das Wohnungsaufsichtsgesetz und die Änderungen zum WFNG treten damit morgen in Kraft.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein klares Signal an alle Hauseigentümer: Wer in Zukunft Mindeststandards nicht erfüllt, der darf seine Wohnräume auch nicht vermieten. Wohnraum muss u.a. hell, trocken und beheizbar sein sowie über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 Quadratmeter Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder (bis 6 Jahre) mindestens 6 Quadratmeter. Durch die Neuregelung wird verhindert, dass Vermieter wohnungssuchende Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.

Die Wohnungsämter können bei Missständen Instandsetzungen anordnen, wenn der Eigentümer nicht handelt. Wenn Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Immobilie künftig leichter für unbewohnbar und für nicht vermietbar erklärt werden. Der Eigentümer muss dann angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen. Verstöße gegen das Gesetz können die Kommunen mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro ahnden.


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