
Neue Beauftragte für Menschen mit Behinderung vorgestellt
Elisabeth Veldhues wird ab dem 17. August ihre Arbeit aufnehmen
Bei der Anfahrt im Zug nach Düsseldorf die aktuellen Eingänge sichten, den Terminkalender aktualisieren. Dann „abarbeiten“, was ansteht, z.B. Gespräche über anstehende Themen und Gesetzesvorhaben mit Parlamentariern, mit Selbsthilfegruppen, mit Facharbeitskreisen etc. Dann gehören viele Besuche im Land dazu, um vor Ort die Situation kennenzulernen und im Gegenzug Gesetzesvorhaben mit den Betroffenen zu erörtern. Aber auch diese Gelegenheiten zu nutzen, um die Initiativen des Landes auf dem Weg in ein inklusives NRW vorzustellen.
Wichtig ist für mich, den Dialog mit Betroffenen und ihren Familien zu suchen. Ich habe gelernt, dass die Vernetzung und der fachliche Austausch von Professionalität und Betroffenen oder Selbsthilfe – und zwar auf gleicher Augenhöhe – ein Garant für gute Lösungen sind. Das hilft besonders beim „Bohren dicker Bretter“.
Wichtig ist für mich, den Dialog mit Betroffenen und ihren Familien zu suchen.
Die UN-Behindertenkonvention benennt das „Recht auf Arbeit“. Ein Blick auf die Arbeitsmarktzahlen für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass dieses bis jetzt noch ungenügend umgesetzt wird. Auch zeigen uns die Aufnahmezahlen der beschützten Werkstätten, dass mehr als die Hälfte der sog. Neuzugänge Personen sind, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit mehr haben. Dieser Trend muss gestoppt werden. Geprüft werden muss, ob Änderungen im SGB II erforderlich sind. Öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse waren für viele Langzeitarbeitslose oft der Wiedereinstieg ins Berufsleben. Leider sind diese Mittel seit 2010 kontinuierlich reduziert worden. Daneben müssen die Mittel der Ausgleichsabgabe zukünftig verstärkt für Integrationsunternehmen und –projekte eingesetzt werden.
Bei allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Förderbedarf müsste – mindestens 1 Jahr vor dem Schulabschluss - eine individualisierte und auf die besonderen Bedarfe abgestimmte Potenzialanalyse sowie eine praktische Überprüfung der Fähigkeiten und Stärken in geeigneten Berufsfeldern vorgenommen werden.
Wir müssen den Automatismus durchbrechen und jungen Menschen helfen, verlässliche Alternativen zur Beschäftigung in einer beschützten Werkstatt zu finden.
Hintergrund Landesbehindertenbeauftragte
Zum Amt der Landesbehindertenbeauftragten gehören: die beratende Funktion bei Gesetzesvorhaben der Landesregierung, der Austausch und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Behindertenpolitik, die Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft sowie die Information der Öffentlichkeit über behindertenpolitische Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen.

Elisabeth Veldhues wurde 1949 in Rheine geboren. Nach dem Schulabschluss machte sie eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn war dort auch mehrere Jahre beschäftigt. Seit November 1993 war sie hauptberuflich als Geschäftsführerin der SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe tätig. Zwischen 2005 und 2012 war sie Abgeordnete des Landtages Nordrhein-Westfalen und dort Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie im Petitionsausschuss.