Geschützte Kontaktaufnahme mit der Staatskanzlei

Die Kontaktaufnahme mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist auch über drei unterschiedliche geschützte elektronische Kommunikationsverfahren möglich.

24. September 2021
PHB Themenbild IT Sicherheit Security

Sie können uns De-Mails, mit  GnuPG verschlüsselte E-Mails, und Dokumente, die mit einer qualifizieren elektronischen  Signatur(QES) versehen sind, senden.
 
Weitere Informationen zu De-Mail und QES finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • De-Mail (Link auf ein Angebot des BSI)
  • QES (Link auf ein Angebot der Bundesnetzagentur)

 
Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier:

Verschlüsselte E-Mails

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie mit GnuPG verschlüsselte E-Mails an poststelle@stk.sec.nrw.de versenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des Staatskanzlei. Diesen erhalten Sie über folgenden Link: www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_StK.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an die Staatskanzlei schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Staatskanzlei nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Die Staatskanzlei eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Staatskanzlei versandt, so ist zu beachten, dass die Staatskanzlei nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF

Für Bilder

  • JPEG
  • PNG
  • TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Staatskanzlei nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Staatskanzlei übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an poststelle@stk-nrw.de-mail.de ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an die Staatskanzlei schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Die Staatskanzlei eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Staatskanzlei versandt, so ist zu beachten, dass die Staatskanzlei nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF

Für Bilder

  • JPEG
  • PNG
  • TIFF


Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Staatskanzlei nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Staatskanzlei übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Für den formgebundenen Schriftverkehr an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@stk.sec.nrw.de senden.
 
Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Staatskanzlei schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Staatskanzlei ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an. 

Die Staatskanzlei eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateiformate

Werden Dateien mit QES an die Staatskanzlei versandt, so ist zu beachten, dass die Staatskanzlei nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF

Für Bilder

  • JPEG
  • PNG
  • TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Staatskanzlei nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Staatskanzlei übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.