Was muss man tun, wenn man Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren möchte?
Um mit einer Note am zentralen bundesweiten Verfahren teilnehmen zu können, ist immer eine Zugangsprüfung sinnvoll, weil es für diese Studiengänge noch keine Vorabauswahlquote gibt; ohne Zugangsprüfung würde man mit der Durchschnittsnote 4,0 eingereiht. Man meldet sich daher zunächst bei den Hochschulen, bei denen man eine Zugangsprüfung für den Studiengang ablegen kann. Mit den Zeugnissen aus der Zugangsprüfung bewirbt man sich anschließend bei der ZVS.