Was ist im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes eine geschlossene Gesellschaft?
Von einer geschlossenen Gesellschaft ist auszugehen, wenn:
- ein Gebäude oder ein geschlossener Raum für eine private Veranstaltung genutzt wird,
- die Veranstaltung nicht gewerblichen Zwecken dient,
- die Feier geplant ist und in diesem Sinne nicht spontan stattfindet,
- es sich nicht um eine regelmäßig stattfindende Veranstaltung (wie z.B. Skatrunden, Kegelclub-Treffen) handelt,
- der Zweck der Zusammenkunft nicht primär im gemeinsamen Rauchen liegt,
- die Gastgeberin oder der Gastgeber jeden Gast persönlich eingeladen hat, also nur bestimmte Personen im Rahmen einer privaten Veranstaltung (z. B. einer Familienfeier) bewirtet werden und
- andere Personen als geladene Gäste keinen Zutritt haben (die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen)