Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf meine Rentenansprüche?
Im rechtlichen Sinne sind Kindererziehungszeiten Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, für die eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Die Kindererziehungszeiten werden mit 100% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bewertet und automatisch der Mutter zugerechnet. Sollen die Zeiten dem Vater zugerechnet werden, ist eine Erklärung der Eltern gegenüber ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann in der Regel nur für die Zukunft abgegeben werden. Rückwirkend ist diese Zuordnung nur für zwei Monate möglich. Wird während der Kindererziehungszeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, werden die Entgeltpunkte aus den gezahlten Beiträgen zusätzlich zu den oben erwähnten Entgeltpunkten aus den Kindererziehungszeiten berücksichtigt, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich an ihren Rentenversicherungsträger.