Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Der Arbeitgeber kann für jeden Monat in dem wegen Elternzeit nicht (auch nicht Teilzeit) gearbeitet wird, den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Nimmt man also das ganze Jahr Elternzeit verbleibt kein Urlaubsanspruch. Nimmt man mitten im Jahr die Arbeit wieder auf, so verkürzt sich der Anspruch nur um die Monate, in denen man nicht gearbeitet hat. Urlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit übertragen werden.