Wie geht es nach der Elternzeit weiter?
Grundsätzlich besteht der Anspruch, dass mit Ende der Elternzeit das alte Arbeits-verhältnis wieder auflebt und wie bisher fortgeführt wird. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsumfang und die Art der Arbeit.
Tipp: Es ist dennoch ratsam sich frühzeitig um Kontakt zum Arbeitgeber zu bemühen, um Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung zu entgehen. Nimmt man früh den Kontakt wieder auf oder erhält man sich den Kontakt während der Elternzeit wird die Wiedereingliederung einfacher und man hat die Möglichkeit frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren.