Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?
Nein. Sie können auch dann Elterngeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall steht Ihnen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € zu. Es haben also z.B. auch Schüler und Schülerinnen und Studierende Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.