Wie erhalten Spätaussiedler und deren Angehörige die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie als Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen wurden, erwerben Sie mit der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit dem Spätaussiedleraufnahmeverfahren beantwortet das Bundesverwaltungsamt.