Staatssekretärin Milz: Fünf Millionen Euro mehr für Trainerinnen und Trainer im Leistungssport

Deutlich mehr Mittel für die Sportförderung im Haushaltsentwurf 2018

24. November 2017
Staatssekretärin Andrea Milz freundlich lächelnd - Hintergrund blau.

Der Sportausschuss des Landtags hat über den Haushaltsentwurf 2018 beraten. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von Trainerinnen und Trainern im Leistungssport um 5 Millionen Euro vor.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Der Sportausschuss des Landtags hat über den Haushaltsentwurf 2018 beraten. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von Trainerinnen und Trainern im Leistungssport um 5 Millionen Euro vor.
 
Es ist geplant, die Mittel dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen, der so die Finanzierung der bisher durch die Sportstiftung NRW geförderten Trainerinnen und Trainer übernehmen kann. Die derzeitige Doppelzuständigkeit von Landessportbund und Sportstiftung im Bereich der Trainerfinanzierung wird damit in klare Regelungs- und Verantwortungsstrukturen überführt. Mit den bei der Sportstiftung freiwerdenden Mitteln soll die Stiftung die individuelle Förderung von Athletinnen und Athleten in Nordrhein-Westfalen ausbauen.
 
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz erklärte hierzu: „Im Nachwuchsleistungssport spielen hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer eine herausragende Rolle, wenn es darum geht, sportliche Talente zu erfolgreichen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern weiterzuentwickeln. Um diese Trainerinnen und Trainer in Nordrhein-Westfalen zu halten und neue hinzuzugewinnen, müssen wir gute Arbeitsbedingungen und einen verlässlichen finanziellen Rahmen schaffen.“
 
Um die Planungssicherheit für die Trainerinnen und Trainer zu erhöhen und zum Beispiel den Abschluss längerfristiger Arbeitsverträge zu ermöglichen, sind im Haushaltsplanentwurf zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23 Millionen Euro vorgesehen. So soll die Förderung der Trainerinnen und Trainer für einen olympischen und paralympischen Zyklus – also über einen Zeitraum von vier Jahren – sichergestellt werden.
 

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