Klima- und Nachhaltigkeitspolitik gehen Hand in Hand

Schulze Föcking: Zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und der Agenda 2030 müssen wir Systemfragen stellen und in Kreisläufen denken

11. November 2017

Zur Halbzeit der Weltklimakonferenz COP23 in Bonn hat Umweltministerin Christina Schulze Föcking die enge Verzahnung der Klima- und der Nachhaltigkeitspolitik betont.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zur Halbzeit der Weltklimakonferenz COP23 in Bonn hat Umweltministerin Christina Schulze Föcking die enge Verzahnung der Klima- und der Nachhaltigkeitspolitik betont: „Das Pariser Klimaübereinkommen war ein Lackmustest für die globale Nachhaltigkeitsagenda 2030. Mit diesen beiden Verträgen ist ein klarer Auftrag für eine ehrgeizige und gemeinschaftliche Umsetzung für die Zukunft unseres Planeten verbunden“.
 
Schulze Föcking erhofft sich vom Bonner Weltklimagipfel ein klares Signal zur Erfordernis der Klimaanpassung: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Klimawandel nicht mehr zu verhindern, nur noch abzumildern ist. Durch geeignete Klima-Anpassungsmaßnahmen muss es gelingen, die Folgen des Klimawandels auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen.“ So hat NRW hat im Jahr 2011 als erstes Bundesland ein Klimafolgenmonitoring eingeführt. Dies kann auch anderen Ländern als Beispiel dienen.
 
Ziel der Landesregierung ist es, die Anpassungsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in allen Politikfeldern und Gesellschaftsbereichen vorausschauend zu erhöhen. „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 müssen wir auch Systemfragen stellen und müssen wirtschaftlich stärker in Kreisläufen denken, global und regional“, sagte Schulze Föcking. So müssten Klima- und Umweltaspekte systematisch in den Wirtschaftskreisläufen verankert werden. Der neue Umweltwirtschaftsbericht NRW, der Mitte Dezember 2017 veröffentlicht wird, zeigt hier Wege auf. Auch brauchen wir eine neue Wertschätzung für Lebensmittel, die die bisherige Verschwendung von Nahrungsmitteln überwindet und die internationalen Folgewirkungen im Blick behält.
 
Folgen des Klimawandels müssten in allen Politikbereichen berücksichtigt werden. Als weitere Beispiele nannte die Umweltministerin die Implementierung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Bereichen des Städtebaus und der Infrastrukturplanung, die Entwicklung klimastabilerer Mischwälder sowie ein auf Hochwasserrückhaltung ausgerichteter Hochwasserschutz.
 
Schulze Föcking betonte die Sonderrolle der Land- und die Forstwirtschaft im Klimawandel. „Einerseits gibt es keine Branche, die den Klimawandel bereits heute derart stark zu spüren bekommt wie die Landwirtschaft. Andererseits tragen Land- und Forstwirtschaft durch die zeitliche Bindung von atmosphärischem Kohlenstoffdioxid in Biomasse sowie durch die Forst- und Holzwirtschaft und die Substitution fossiler Rohstoffe aktiv zum Klimaschutz bei.“ Alleine durch die positiven Klimaeffekte von Waldwachstum und Holznutzung werden die CO2-Emissionen in NRW um circa 18 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert. Das sind circa sechs Prozent der nordrhein-westfälischen Treibhausgasemissionen.
 
Zugleich ist die Landwirtschaft auch ein Emittent von Treibhausgasen. Laut NRW-Klimaschutzplan liegt der Anteil der Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft, Forst und Boden bei 2,5 Prozent. Die Erzeugung von Nahrungsmitteln ist unweigerlich mit Emissionen verbunden. „Die Emissionen lassen sich, anders als in anderen Branchen, nicht auf Null reduzieren. Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt es, die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung auch unter den wachsenden Klimaanforderungen sicherzustellen.“
 
Offizielle Seite der Landesregierung zur COP23: https://www.land.nrw/de/cop23.
 
Klimawandel und Klimafolgen in NRW:
https://www.klima.nrw.de/klimaanpassung/klimawandel-in-nrw/
 

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